Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Im Jahre 1998 haben der Bayerische Gemeindetag, der Bayerische Städtetag, der LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V. und der Bayerische Kommunale Prüfungsverband eine Broschüre herausgegeben, die das Muster einer Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren sowie eines Pauschalsätze Verzeichnisses und die Berechnungsunterlagen für die in Bayern üblicherweise verwendeten Feuerwehrfahrzeuge enthielt. In den Jahren 2007 und 2013 haben alle vier Verbände ein überarbeitetes Muster der Feuerwehrkostensatzung und eines Pauschalsätze-Verzeichnisses mit Berechnungsbögen veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund der demnächst anstehenden Veröffentlichung eines neuen amtlichen Musters für die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren in der Bekanntmachung zum Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) und angesichts geänderter Fahrzeugtypen und der allgemeinen Kostenentwicklung haben die Verbände eine Überarbeitung ihres Satzungsmusters und des Pauschalsätze-Verzeichnisses vorgenommen.

 

Auf dessen Grundlage schlägt die Verwaltung eine Anpassung der bisherigen Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vor. Die als Anlage beigefügte Satzung könnte nach Beschlussfassung zum 01.01.2021 in Kraft treten.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren zum in Kraft treten am 01.01.2021. Bürgermeister Hoffmann wird beauftragt im Benehmen mit der Verwaltung alles Weitere zu veranlassen.