Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

 

Das Grundstück liegt nicht in den Geltungsbereichen eines rechtskräftigen Bebauungsplans sowie der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften der Gemeinde Utting am Ammersee, die Zulässigkeit der Bebauung beurteilt sich daher nach § 34 BauGB.

 

Das Grundstück ist bereits bebaut. Die Garage im Norden soll bei der Errichtung des Wohnhauses im Norden des Grundstückes rückgebaut werden.

Das Gebäude hat die Abmessungen 10,4 m x 5,0 m. Die Wandhöhe soll 4,5 m betragen. Es ist eine Dachneigung von 30 Grad vorgesehen.

 

Über die Verlängerung der Bauvoranfrage wurde bereits in den Gemeinderatssitzungen vom 20.09.2012, 18.09.2014, 06.10.2016 und 04.10.2018 beraten und das Einvernehmen der Gemeinde hierzu erteilt.

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur 5. Verlängerung der Bauvoranfrage wird erteilt.