Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 11.12.2014 das Einvernehmen der Gemeinde zu dem Bauvorhaben erteilt und dem Antrag auf Abweichung von § 3 Abs. 3 der Satzung über örtliche Bauvorschriften zugestimmt.
Am 07.09.2015 wurden weitere Änderungen (1. Tektur) beantragt für:
- Abbruch des alten Stadels
- Ersatzbau durch einen Pellet-Bunker
- Errichtung eines Fahrradkellers
- Umfriedungsmauer an der Straße
- zusätzliche Änderungen im Hauptgebäude (einige neue Fenster,
offene Kamine und Schornsteine, nachträgliche Unterkellerung des Vorbaus)
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 17.09.2015 dem Bauvorhaben hinsichtlich
- Abbruch Stadel und Ersatzbau durch einen Pellet-Bunker
- Pellet-Heizung, Schornstein außen an der Nordwand des Hauptgebäudes
- sowie offene Kamine in den Wohnungen
- neue Fenster im Hauptgebäude zugestimmt.
Hinsichtlich der Unterkellerung des vorspringenden eingeschossigen Gebäudeteils (früher Gaststätte), der Errichtung eines Fahrradkellers und der Errichtung einer Stützmauer zur Straße (mit etwas zurückgesetzter Hecke und Maschendrahtzaun) wurde nicht zugestimmt.
In der Sitzung am
17.03.2016 wurde der 2. Tektur für
die Errichtung eines Fahrrad- und Abstellkeller sowie die Errichtung eines
Maschendrahtzauns mit einer Höhe von 1,40 m sowie eine Böschung zugestimmt.
In der
Gemeinderatssitzung am 04.05.2017 wurde der Antrag auf 3. Tektur zur Änderung der Dachgauben und Dachflächenfenster,
Wegfall der Holzverschalungen, bestandsgerechte Fensteröffnungen behandelt.
Zudem wurden die Grundrisse aller Stockwerke (Untergeschoss, Erdgeschoss, 1.
Obergeschoss, 2. Obergeschoss/Dachgeschoss) gemäß Bestand bestandsgerecht
vermaßt und als Anlage mit gesandt, welche ebenfalls Bestandteile des Antrages
(3. Tektur) waren.
Nun wurde die 4. Tektur zur Verlegung des Abstell-
und Fahrradkellers beantragt. Im Zuge der Baumaßname hat sich herausgestellt,
dass die bisher geplante Unterbringung der Abstellräume und Fahrräder unter dem
Anbau des Hauptgebäudes wegen der Nähe der Straßenböschung nur unter
erheblichen statischen Aufwand möglich wäre. Es wird deshalb als 4. Tektur
beantragt, die Abstellräume und Fahrräder in einem unterirdischen Keller vor
der Dependance zu errichten. Der unterirdische Bau wird mit Erde überdeckt und tritt
äußerlich gegenüber der bisher genehmigten Planung nicht in Erscheinung.
Die Gemeinde kann
die Tektur nur Planungsrechtlich beurteilen. Das Grundstück Fl. Nr. 95 ist nach
§ 34 BauGB zu beurteilen (Einfügungsgebot). Da jedoch die Tektur unterirdisch
errichtet wird, fügt sich die Änderung des Abstell- und Fahrradkellers ein.
Der Bau- und
Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich, dass das Einvernehmen
der Gemeinde erteilt werden sollte.