Abstimmung:

Ja: 10, Nein: 4

Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich von Utting. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit nach §34 BauGB. Über das bzw. die Bauvorhaben wurde in der Vergangenheit mehrfach im Gemeinderat beraten. Dabei ist grundsätzlich in zwei Bauvorhaben zu unterscheiden.

Aktenzeichen V-95.2018.3 (nicht Gegenstand der Tektur)

Für dieses Bauvorhaben wurde die Gemeinde Utting durch die Bauaufsichtsbehörde in Ihrer ablehnenden Entscheidung ersetzt. Die Gemeinde Utting hat Klage gegen diese Entscheidung erhoben, das Urteil steht aus. Streitgegenstand ist hier die Beurteilung der Geschossigkeit.

 

Aktenzeichen B-220.2019-3 (Gegenstand der Tektur)

Für dieses Bauvorhaben hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 21.02.2019 das Einvernehmen erteilt, es handelt sich im Vergleich zum o.g. Vorhaben um eine reduzierte Variante, bei der die Geschossigkeit deutlich reduzierter hervorgeht und der Beurteilung bzw. Einschätzung der Gemeinde Utting folgt.

 

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 25.06.2020 wurde nachfolgender Tekturantrag behandelt, das Einvernehmen wurde aufgrund der Höhenentwicklung durch den Dachaufbau des Turmes sowie des dreigeschossigen Erscheinungsbildes nicht erteilt.

 

Abweichend vom genehmigten Plan sollte der Turm nun eine Wandhöhe von 9,36 Metern (bisher 9,52 Meter) erhalten. Es ist die Errichtung eines Spitzdaches vorgesehen, die Dachhöhe betrug 12,36 Meter (bisher 10,13 Meter). Durch die Erhöhung der Wandstärke des Turmes, tritt dieser stärker aus dem Hauptgebäude hervor, dadurch würde die Dreigeschossigkeit des nun freistehend anmutenden Turmes sehr deutlich. Die Südseite des Turmes sollte mit großen Fensterelementen versehen werden. Auf den Balkon auf der Ostseite wurde verzichtet.

 

Vorgenannter Tekturantrag wurde vom Bauwerber nicht zurückgezogen und wird derzeit in der Bauaufsichtsbehörde geprüft.

 

Nun hat der Bauwerber einen erneuten Tekturantrag vorgelegt. In der vorgelegten Planung wird auf die Fenster des Turmes auf der Südseite verzichtet und die Gesamthöhe des Turmes inkl. Dachaufbau wurde von 12,36 Meter auf 11,56 Meter reduziert.

 

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben sollte erteilt werden.

Einige Gemeinderäte sehen das Bauvorhaben trotz der geänderten Planung dennoch kritisch, hinsichtlich der 3-Geschossigkeit.

 


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.