Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich von Utting. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit nach § 34 BauGB. Die Satzung über örtliche Bauvorschriften ist anzuwenden.

 

Es ist vorgesehen, auf dem 1264 m² großen Grundstück im vorhandenen Baukörper einen Dachgeschossausbau vorzunehmen. Es wird beantragt auf der Ostseite 3 Dachgauben mit gleichen Höhen und Tiefen zu errichten, die Längen der Gauben sind unterschiedlich.  Auf der Nordseite ist die Errichtung einer weiteren Dachgaube sowie einer Wiederkehr geplant. Weiter soll der Bestandsschuppen abgebrochen werden und durch eine Garage mit den Maßen 8,13 x 6,12 Meter errichtet werden, die Wandhöhe beträgt 2,92 Meter, die Firsthöhe 5,22 Meter. Der bestehende Anbau an das Haupthaus soll als Dachterrasse genutzt werden und eine Außentreppe erhalten.

 

Hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung ist festzustellen, dass sich das Gebäude in die Eigenart der Umgebungsbebauung einfügt. Die Festsetzungen der Satzung über örtliche Bauvorschriften werden eingehalten, da die Gauben auf der Südseite gleiche Höhen und Tiefen aufweisen und lediglich unterschiedlich lang sind.

 

Die Überprüfung des Stellplatznachweises sowie der Abstandsflächen obliegt der Bauaufsichtsbehörde.

 

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben sollte erteilt werden.

 

 


Beschluss:

 

Das einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.