Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehen Grundstück liegt im Umgriff des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Steinreiß“ aus dem Jahr 2008.

 

Vorgesehen ist die Errichtung eines eingeschossigen Anbaus mit Galerie an das bestehende Telos-Kinderhaus. Die Grundmaße des Anbaus betragen 8,60 Meter x 7,50 Meter. Das Gebäude soll mit einem begrünten Flachdach Modell „Bienenweide“ errichtet werden, die Wandhöhe beträgt 5,62 Meter, die Firsthöhe 6,01 Meter, die Dachneigung beträgt 6 Grad. Durch die Höhenentwicklung bzw. den nach oben offenen Gruppenraum ist die Galerie nicht als Vollgeschoss zu werten.

 

Das Vorhaben soll im vorhandenen Baufenster errichtet werden und hält die Festsetzungen des BP Steinreiß ein. Da der Kindergarten als Sonderbau zu werten ist, kann dieser nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren errichtet werden und bedarf der Baugenehmigung.

 

Mit Schreiben vom 04.08.2020 baten die unmittelbaren Nachbarn darum, prüfen zu wollen, ob

das Bauwerk ohne Galerie errichtet werden kann, da durch den Anbau eine erhöhte Verschattung

des Wohnhauses sowie erhöhte Energiekosten befürchtet werden. Das Schreiben ist der Sitzungseinladung beigefügt.

 

Aufgrund des vorgegebenen Baufensters im Bebauungsplan und des vorgegebenen Platzbedarfes für eine weitere Gruppe im Telos-Kinderhaus kann auf die Galerie nicht verzichtet werden.

 

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben sollte erteilt werden.


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.