Abstimmung:

Sachverhalt:

 

Auf dem Grundstück Fl. Nr. 509 (nördlicher Teil, 1860 m²) können nach B-Plan vier Doppelhaushälften errichtet werden. Es gibt verschiedenen Möglichkeiten das Grundstück zu veräußern.

 

Der Finanzausschuss hat vorberaten und war uneinheitlich, ob ein Festpreis festgesetzt werden sollte oder an den Meistbietenden verkauft werden sollte.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten, und empfiehlt einheitlich folgende Vorgehensweise zur Abstimmung:

 

Eine Teilung des Grundstücks ist aufgrund des Zuschnitts des Grundstücks kaum möglich. Zudem sind zwar maximal vier Doppelhaushälften auf dem Grundstück möglich, diese müssen aber nicht gebaut werden (es könnte z.B. auch nur ein Einfamilienhaus innerhalb der Baugrenze errichtet werden).

 

Daher schlägt der Bau- und Umweltausschuss einheitlich vor als ersten Punkt darüber abzustimmen, dass das Grundstück nur als „Ganzes“ Verkauft werde (keine einzelnen Teile). 

 

Gemeinderätin Standfest äußerte, dass sie es nachvollziehen könne, dass das Grundstück nur in einem veräußert werden kann. Sie habe jedoch Bedenken, dass sich dann nur Bauträger bewerben würden. Daher bat sie darum, die Frist für die Bewerbung länger zu setzen, damit die Bürger die Möglichkeit haben sich zusammenzuschließen und hier alles zu vereinbaren, um sich dann an dem Bieterverfahren zu beteiligen.

Gemeinderat Schneider erklärte, grundsätzlich hätte er natürlich das Grundstück lieber geteilt, aber er verstehe es, dass es nur in einem Stück verkauft werden könne.

Gemeinderat A. Noll fragte nach, ob es die Möglichkeit gebe, nach WEG zu teilen. 1. Bürgermeister Lutzenberger erklärte, dass diese Möglichkeit bestehe, man dies jedoch nicht durch die Verwaltung veranlasst werde, sondern die Bürger sich zusammenschließen sollen und wenn danach eine WEG Teilung gewünscht ist, diese selbst vollzogen werden könnte.

 

Der Bau- und Umweltausschuss schlug weiter vor, als zweites darüber abzustimmen, ob das Grundstück zu einem Festpreis oder an den Meistbietenden veräußert werden soll:

 

Gemeinderat Schiller sprach sich dafür aus, dass es an den Meistbietenden veräußert werden sollte, da die Gemeinde dringend Gelder wegen Schmucker benötige. Die soziale Komponente werde ausreichend durch die Errichtung der Schmucker-Wohnungen erfüllt.

Gemeinderätin Kaiser sprach sich für einen Festpreis aus, da sie hier die Möglichkeit für die Uttinger Bürger sehe, sich an dem Bieterverfahren zu beteiligen.

Gemeinderat Strohmeier erklärte, dass Herr 1. Bürgermeister Lutzenberger in der Fraktions-Sitzung die Bodenrichtwerte bekannt gegeben habe. Diese seien erst gestern in der Gemeinde eingetroffen. Demnach habe man jetzt einen Richtwert und man könne an diesen einen Festpreis festlegen. Die Gemeinde solle sich eher aus der Versteigerung raushalten um die Preise nicht noch weiter nach oben zu treiben und solle auch im Sinne des Gemeinwohles handeln.

1. Bürgermeister Lutzenberger verlas die Bodenrichtwerte. Hierbei wurde festgesetzt, dass für seeorientierte Grundstücke in Utting 900 Euro/Quadratmeter Richtwert sei. Für Utting Dorf hat er 720 Euro/Quadratmeter als Richtwert und für Holzhausen 500 Euro/Quadratmeter.

Gemeinderat Stief erklärte, dass er der Meinung sei, dass ein Maximalwert wichtig für die Gemeinde Utting sei und die soziale Komponente leiste man mit der Errichtung der Schmucker-Wohnungen. Zudem habe man in den letzten Jahren 2 Einheimischen-Modelle ausgewiesen.

Mit einem Festpreis schaffe man sich enorme Probleme. Besonders sehe er die Schwierigkeiten hier ein unangreifbares Verfahren durchzuführen hinsichtlich der sozialen Kriterien oder auch bei einer Verlosung.

Gemeinderat A. Noll erklärte, dass man zwar jetzt einen Bodenrichtwert habe, man wisse aber noch lange nicht, was das Grundstück speziell an diesem Standort wert sei, daher benötige man dann wieder ein Gutachten darüber. Daher spreche er sich hier eher für den Höchstbietenden aus. Frau Gottschalk und Herr Hornsteiner schließen sich ebenfalls an und sprachen sich für die Vergabe an den Höchstbietenden aus.

Gemeinderat Schneider erklärte, eine Bevorzugung der Uttinger sei nicht möglich. Er sei jedoch immer noch für einen Festpreis, auch im Hinblick auf die Transparenz, da dann jeder Bürger Uttings wisse, für wieviel das Grundstück veräußert wurde und dies dann besser nachvollziehbar sei.

Gemeinderat P. Noll erklärte in ihm schlagen „2 Herzen“ und er verstehe beide Seiten. Er stimme jedoch Herrn Gemeinderat Stief hinsichtlich der Bedenken zu dem unangreifbaren Verfahren bei einem Festpreis zu.

Gemeinderätin Kaiser erkundigte sich, ob man in dem Kaufvertrag festlegen könne, dass der Käufer das Grundstück erst nach ein paar Jahren verkaufen kann?

Gemeinderat P. Noll erklärte, dass er glaube, dass diese Möglichkeit bestehe, aber er sehe hier Schwierigkeiten, weil dadurch der Preis gedrückt werden würde.

Gemeinderätin Standfest erklärte, sie sei für ein geheimes Bieterverfahren und auch für den Vorschlag von Frau Kaiser.

Gemeinderat Streicher erklärte, er glaube nicht, dass eine Bindungsfrist an das Grundstück für eine bestimmte Zeit möglich sei. Zudem äußerte er Bedenken, da auch ein Bauträger z.B. erst Häuser errichten könnte, diese dann vermieten könne und nach 3 Jahren z.B. dann veräußern könnte und man dadurch das Problem auch nicht behebe.

 

 

Beschluss (1.):

Das Grundstück wird als „Ganzes“ veräußert.

 

Abstimmung: Ja 15  Nein 0

 

 

Beschluss (2.):

Das Grundstück wird an den Meistbietenden veräußert.

 

Abstimmung: Ja 12  Nein 3

 

 

Beschluss (3.):

Mehrheit Meistbietenden        Das Bieterverfahren ist öffentlich.

 

Abstimmung: Ja 9    Nein 6

 

 

Beschluss (4.):

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Bindungsfrist des Käufers an einen Verkauf erst nach 3 Jahren möglich sei; wenn ja, beschließe der Gemeinderat, dass der Verkauf des Grundstückes mit einer Bindungsfrist zum Verkauf Wiederverkauf des Grundstückes erst nach 3 Jahren in den Notarvertrag mit aufgenommen werden solle.

 

Abstimmung: Ja 4    Nein 11 – damit abgelehnt

 

 

Beschluss (5.): 

 

Als Schluss der Abgabe von den Angeboten wird als Enddatum der 02.11.2017 - 12.00 Uhr festgesetzt.

 

Abstimmung: Ja 15  Nein 0