Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Bestandsgebäude befindet sich im Umgriff des unbeplanten Innenbereiches von Utting, die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit nach § 34 BauGB. Die Satzung über örtliche Bauvorschriften ist anzuwenden.

 

Es wird die Errichtung einer Schleppgaube mit den Maßen L 3,95 Meter, B 3,90 Meter und H 1,63 Meter auf der Westseite des Gebäudes beantragt.

 

In der Umgebungsbebauung befinden sich mehrere Gauben in unterschiedlichen Bauformen, die gegenständliche Gaube fügt sich somit nach Art und Maß in die Umgebungsbebauung ein, die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

 

Das Einvernehmen zu dem Vorhaben sollte erteilt werden.

 


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zu dem Vorhaben wird erteilt.