Abstimmung:

Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Es wird ein Antrag auf Nutzungsänderung eines Wohnraumes in einen Behandlungsraum zur physiotherapeutischen Behandlung auf Privatrezept und Wellnessmassagen für Selbstzahler gestellt. Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und liegt im Geltungsbereich der Satzung über örtliche Bauvorschriften.

 

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens bestimmt sich daher nach § 34 Abs. 1 BauGB.

 

In dem ca. 17 qm großem Raum (im Lageplan rot gekennzeichnet) sollen künftig laut Antragstellerin physiotherapeutische Behandlungen auf Privatrezept und Wellnessmassagen für Selbstzahler angeboten werden. Von der Ansicht des Gebäudes würde sich nichts verändern. Im Innenbereich werden keine tragende Wände verändert. Zudem ist es ein stilles Gewerbe und in einer Wohnbebauung zulässig.

 

Durch die Nutzungsänderung bleiben die nachbarlichen und öffentlich-rechtlichen Belange in diesem Bereich unverändert.

 

Die Stellplatzfrage sowie die Immissionsschutzvorschriften werden durch die Untere Bauaufsichtsbehörde geprüft.


Beschluss:

- ohne Gemeinderat Dr. Högenauer-

 

Dem Antrag auf Nutzungsänderung wird stattgegeben.