Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Mail vom 18.06.2020 stellt Herr Dr. Grupp folgende Frage an den Bürgermeister und die Strandbadreferenten:

 

 

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

Strandbad-Referenten und Helmut CC,

 

da ich ja verrückt genug bin täglich im See baden zu gehen, hatte ich

mich im Winter an Herrn Riedel gewandt und - ganz naiv - wegen der

Vergabemodi der Kabinen im Strandbad nachgefragt.

Die Antwort war sinngemäß, dass es da de facto keine Fluktuation gibt,

da alle Kabinen an Gruppen vergeben seien, und natürlich nicht alle

Gruppenmitglieder gleichzeitig den Bedarf verlieren.

 

Dieses Verfahren scheint mir in seiner absoluten Starrheit und seines

Erb-Rechts-Charakters doch ein wenig unfair zu sein. Ich habe auch keine

perfekte Lösung für dieses Dilemma, aber ein Vorgehen ähnlich der

Vergabe der Bojen am See, also eine Warteliste und Vergabe der Bojen auf

7 Jahre scheint mir vielleicht kein perfekter, aber doch ein halbwegs

gerechter Weg zu sein. Vielleicht kann sich der Gemeinderat ja bei

Gelegenheit einmal mit diesem - nicht weltbewegenden - Thema befassen.

 

Beste Grüße

Frank Grupp

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Im Pachtvertrag vom 19.06.2018 wurde dem Pächter das gesamte Flurstück 308, auf welchem sich das Strandbad Utting mit den baulichen Anlagen wie Kiosk mit Toiletten, Umkleidekabinen, Dusche, Steg, Sprungturm (10m), die Liegewiese, der Strand und der Zugang zum Kiosk sowie Rettungsmaterial befindet, verpachtet. Dieser Pachtvertrag beinhaltet wie eben erwähnt auch die Umkleidekabinen, welche vom Pächter eigenverantwortlich vergeben werden. Die Gemeinde hat bei der Vergabe kein Mitspracherecht. Bis zum Ablauf des Pachtvertrages zum 31.12.2023 kann an dieser Regelung auch grds. nichts geändert werden, insofern sich beide Vertragsparteien nicht über einen Nachtrag einigen. Die Verwaltung sieht für den vorliegenden Fall allerdings eine Pachtvertragsänderung nur wegen der Vergabe der Umkleidekabinen als unverhältnismäßig und empfiehlt deshalb an der bestehenden Regelung nichts zu ändern.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Der aktuelle Vertrag soll unverändert bestehen, für einen neuen Vertrag ab dem 01.01.2024 soll dieses Thema im Vorfeld nochmal beraten werden.