Abstimmung:

Ja: 11, Nein: 5

Sachverhalt:

 

 

In der Sitzung am 21.11.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss für Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl. Nr. 152/3, Kapellenweg 9, Gemarkung Rieden, im § 13 Abs. 2 BauGB vereinfachten Verfahren beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 08.04.2020 ortsüblich bekannt gemacht.

 

Mit der Einbeziehung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 Satz 3 BauGB soll eine Fläche am südöstlichen Ortsrand in den bebauten Ortsbereich von Holzhausen einbezogen werden. Der Geltungsbereich umfasst ein Grundstück auf welchem derzeit ein altes Bestandsgebäude besteht. Im Norden, Osten und Westen besteht bereits Bebauung. Das Grundstück ist derzeit baurechtlich trotzdem als Außenbereich zu bewerten. Die gegenständliche Einbeziehung soll hier die Errichtung eines bedarfsgerechten Wohngebäudes, unter Wahrung der umgebenden Bauweise und mit Beachtung der besonderen Lage als abschließende Bebauung, ermöglichen.

 

Der PV Äußerer Wirtschaftsraum München wurde mit der Ausarbeitung der Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl. Nr. 152/3 beauftragt.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 26.03.2020 erfolgte der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Satzungsentwurfes mit Begründung in der Fassung vom 26.03.2020.

Dieser wurde in der Zeit vom 20.04.2020 bis einschließlich 12.06.2020 öffentlich ausgelegt.

Zeitgleich führte die Verwaltung die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch.

 

Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurden von Herrn Schaser vom PV Äußerer Wirtschaftsraum München ausgewertet und abgewogen.

 

Die Stellen, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Hinweise/Anregungen abgegeben haben, sind der Anlage „Abwägungen PV“ zu entnehmen.

 

Die alle zur Kenntnis genommen Hinweise/Anregungen führen zu einer Planänderung.

 

Die geänderte Einbeziehungssatzung mit Begründung ist als Anlage beigefügt.

 

In der Beratung des Bau- und Umweltausschusses kam die Frage bezüglich der Wandhöhe von 4,50 m bezogen auf die Straßenhöhe auf. Der Planungsverband hat folgende Stellungnahme hierzu abgegeben: Ich halte den Wert von 4,50m bezogen auf die Straßenhöhe für vertretbar. Uns liegt keine Bestandsvermessung vor, aber es ist nicht ausgeschlossen, dass Richtung Süden eine Wandhöhe von etwa 6,00 m (Schätzwert!) umgesetzt werden könnte. Das halte ich in der hängigen Situation auch für vertretbar.

Um negative Auswirkungen zu beschränken, könnte eine Festsetzung aufgenommen werden, wonach ein Geländeabgrabungen an Gebäuden ausgeschlossen werden. Dadurch kann ein zusätzliches Freilegen des unteren Geschoßes verhindert werden. Dies soll aber der Gemeinderat heute Abend entscheiden. Falls erforderlich würden wir dann im Nachgang den Entwurf nochmal entsprechend ändern.

 

Der Gemeinderat diskutiert über das Erscheinungsbild bei solch einer Wandhöhe und äußert Bedenken hinsichtlich der Abgrabungen. Frau Gemeinderätin Vogt beantragt die Beschlussfassung zurückzustellen und nochmals mit den Planungsverband über die Einbeziehungssatzung zu beraten.

Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt. In die nächste Bau- und Umweltausschusssitzung soll Herr Schaser vom Planungsverband eingeladen werden.

-Der Tagesordnungspunkt wird verschoben-


Beschluss: