Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 21.11.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord“ Gemarkung Utting, im § 13 BauGB vereinfachten Verfahren beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 08.04.2020 ortsüblich bekannt gemacht.

 

Der PV Äußerer Wirtschaftsraum München wurde mit der Ausarbeitung der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord“ beauftragt.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 26.03.2020 erfolgte der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Satzungsentwurfes mit Begründung in der Fassung vom 26.03.2020.

Dieser wurde in der Zeit vom 20.04.2020 bis einschließlich 12.06.2020 öffentlich ausgelegt.

Zeitgleich führte die Verwaltung die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durch.

 

Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden von Herrn Schaser vom PV Äußerer Wirtschaftsraum München ausgewertet und abgewogen.

 

Die Stellen, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Hinweise/Anregungen abgegeben haben, sind der Anlage „Abwägungen PV“ zu entnehmen.

 

Alle Hinweise/Anregungen werden zur Kenntnis genommen, führen aber nicht zu einer Planänderung.

Die Satzung mit Begründung ist als Anlage beigefügt.


Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zu Eigen. Es sind keine Änderungen oder Ergänzungen der Planunterlagen zu veranlassen.

 

2.    Der Gemeinderat beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord“ in der Fassung vom 26.03.2020 als Satzung.