Abstimmung:

Ja: 15, Nein: 1

Sachverhalt:

 

Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich von Utting-Holzhausen und bildet den Abschluss der letzten zusammenhängenden Bebauung des Lachergartens. Das Grundstück befindet sich als einziges Grundstück im Bereich des Lachergartens nicht im Umgriff des Bebauungsplanes Holzhausen-West und ist somit nach § 34 BauGB zu bewerten. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Dorfgebietsfläche dargestellt. Das Grundstück Fl. Nr. 270/1 Gemarkung Rieden weist eine Größe von 887 m² auf und ist derzeit nicht real geteilt, das Vorhaben ist formell als Zweifamilienhaus zu bewerten.

 

Es wird die Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten beantragt. Die Grundmaße des Hauses betragen 16 Meter x 12 Meter, die Wandhöhe wird mit 5,50 Metern, die Firsthöhe mit 8,30 Metern angegeben. Weiter soll eine Garage mit den Maßen 6 Meter x 8 Meter errichtet werden.

 

Hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung ist festzuhalten, dass die Bebauungen in der näheren Umgebung überwiegend eingeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss errichtet wurden und Wand- und Firsthöhen aufweisen die durchschnittlich einem Meter unter den Höhen des nun beantragten Vorhaben liegen. Im Einfahrtsbereich des Lachergartens von der Adolf-Münzer-Straße kommend finden sich Gebäude mit gleicher Geschossigkeit (EG + OG) und sind somit mit dem Vorhaben des Antragstellers vergleichbar.

 

Es bleibt festzuhalten, dass sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung

in die Eigenart der Umgebungsbebauung einfügt, sich aber im Bezug auf die Höhenentwicklung deutlich an der Obergrenze bewegt.

 

Das Einvernehmen zu dem Vorhaben sollte erteilt werden.

 

Am Sitzungstag ist folgende Stellungnahme des Ingenieurbüros Häusele eingegangen:

Von Seiten der Gemeinde wurde beim Ingenieurbüro angefragt, ob diese sich die Problematik des Oberflächenwassers genauer ansehen könnten. Nach einer Ortseinsicht und einer Ortsbesichtigung mit dem Bauhof hatte das Ingenieurbüro festgestellt, dass in der Straße am Lachergarten ein Schmutzwasserkanal verläuft und offensichtlich im Zuge des Straßenbaubaus eine Oberflächenentwässerung hergestellt wurde. Man habe damals ein paar Schächte geöffnet und festgestellt, dass diese vermutlich Sickerschächte sehr verschmutzt und voll Wasser standen. Diese sollten vom Bauhof seinerzeit abgepumpt und gereinigt werden. Dies allein ist aber vermutlich die alleinige Ursache für das einlaufende Oberflächenwasser gewesen. Prinzipiell besteht nach Auffassung des Ingenieurbüros die Problematik darin, dass das Grundstück derzeit um einiges tiefer, wie die bestehende Straße am Lachergarten und auch die westlich gelegene Walter-Georgi-Straße liegt. Von den angrenzenden Feldern fließt bei stärkeren Niederschlagsereignissen wild abfließendes Oberflächenwasser aufgrund der Topographie entlang der asphaltierten Walter-Georgi-Straße und dem gekiesten Feldweg direkt zum südwestlichen Eck des Grundstücks und aufgrund der Tieflage dann auf bzw. in das Grundstück. Sollte das Grundstück bebaut werden, so müsste das Gebäude nach Auffassung des Ingenieurbüros entsprechend hoch, über die Fahrbahn heraus hergestellt werden, damit das Wasser nicht gleich direkt in das Gebäude fließt. Weiter wäre zu prüfen, ob evtl. im Zuge der Außenanlagenherstellung ein entsprechender Zaunsockel so hergestellt werden kann, dass dieser anfallendes Wasser zurückhält bzw. umleitet. Um das Wasser dann letztendlich wegzubekommen, wäre nach Auffassung des Büros eine entsprechende Sickermulde bzw. ein Einlaufschacht mit Versickerung notwendig, wobei hierfür zuerst der Untergrund erkundet werden müsste, ob so ein Schacht überhaupt funktionieren würde. Möglicherweise könnte auch aus dem Aushub der Baugrube auf die Sickerfähigkeit des umgebenen Untergrunds geschlossen werden. Eine andere Vorflut in Form eines Kanals steht hier leider nicht zur Verfügung. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Der Gemeinderat diskutiert über den Bauantrag, insbesondere gilt es die Entwässerungsthematik final zu klären, darüber hinaus soll die Höhenlinie geklärt werden. Beides ist derzeit noch ungewiss. Die Höhenlinie lässt sich derzeit schwer ermitteln, da das Grundstück derzeit mit einem Erdhaufen aufgeschüttet ist, und der genaue Grundstücksverlauf nicht ersichtlich ist. Der Gemeinderat entschließt sich, die Beschlussfassung über das Erteilen des Einvernehmens zum Bauvorhaben zurückzustellen, bis die Höhenlinie geklärt ist und die Entwässerungsproblematik geklärt ist.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt nicht das Einvernehmen zum Vorhaben, so lange die Höhenlinie nicht geklärt und die Entwässerungsproblematik nicht geklärt ist.