Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Stiftung Jüdisches Museum Augsburg-Schwaben hat den Antrag auf Umbenennung der „Seeholzstraße 1 -3“ in „Anna und Benno Arnold – Platz“ eingereicht.

 

Begründung zum Antrag sowie Hintergrundinformationen sind beigefügt. 1. Bürgermeister Hoffmann verliest den Antrag samt Begründung. Außerdem verliest 1. Bürgermeister Hoffmann die Anhörung der BVS.

 

 

 

 

Nach BayVGH, BayVBI 1988 S. 496 sind die Anlieger an den Namensgebungs- oder auch Namensänderungsverfahren rechtlich nicht beteiligt. Da sie jedoch ein Interesse an einem bestimmten Straßennamen haben können (z. B. Briefbogen, Firmenadresse usw.) wird man ihnen zwar kein Anhörungsrecht (Art. 28 Abs. 2 Nr. 4 BayVwVfG), jedoch zumindest die Berücksichtigung ihrer Belange einräumen müssen.

è Hier ist einzig die BVS der Anlieger, die am 23.07.2020 hierzu eine Stellungnahme abgegeben hat:

Die BVS ist davon überzeugt, dass das Andenken an die Eheleute Arnold mit Maßnahmen in Umsetzung eines sorgfältig aufbereiteten Gesamtkonzepts, an dem alle Beteiligten einvernehmlich mitwirken, besser gewahrt werden kann, als wenn die Adresse geändert wird, sh. Stellungnahme mit Anlagen im Anhang.

 

Der Gemeinderat bekräftigt die geschichtliche Wichtigkeit für die Umbenennung und beauftragt 1. Bürgermeister Hoffmann darüber hinaus mit dem Jüdischen Museum und der BVS einen Festakt zur Umbenennung zu machen. Zusätzlich sollte es beim Mahnmarsch in die Stationen mit aufgenommen werden.

 

Die Seeholzstraße 1 – 3 wird in Anna und Benno Arnold-Platz umbenannt. 1. Bürgermeister Hoffmann soll gemeinsam mit dem Jüdischen Museum und der BVS einen Festakt planen und ein gemeinsames Konzept erarbeiten.


Beschluss: