Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat Eching am Ammersee hat in seiner Sitzung am 05.11.2019 die Durchführung des

Änderungsverfahrens beschlossen, sowie den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München mit

der Ausarbeitung des Plankonzeptes beauftragt.

 

In der Sitzung des Gemeinderates am 26.05.2020 wurde der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Steinäcker“ zur Änderung des Baufensters auf der Flur-Nr. 1191/22 Gem. Eching in der Fassung vom 15.05.2020 gebilligt.

 

Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt, da sich die Planung

weder auf das Plangebiet noch auf die Nachbargebiete wesentlich auswirkt. Es wurde von der frühzeitigen

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Eine Umweltprüfung nach

§ 2 Abs. 4 BauGB, ein Umweltbericht nach § 2a BauGB, die Angabe welche Arten umweltbezogener

Informationen verfügbar sind (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) und eine zusammenfassende Erklärung nach § 10

Abs. 4 BauGB sind nicht erforderlich. Maßnahmen zum Monitoring, d.h. Maßnahmen zur Überwachung

erheblicher Umweltauswirkungen werden nicht festgesetzt.

 

Im Zuge der Beteiligung der betroffenen Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Utting am Ammersee um Stellungnahme zu den vorgelegten Unterlagen (sh. Anhang) gebeten.

 

 


Beschluss:

 

Es erfolgt keine Äußerung.