Sachverhalt:
Der Gemeinderat Eching am Ammersee hat in seiner Sitzung
am 05.11.2019 die Durchführung des
Änderungsverfahrens beschlossen, sowie den Planungsverband
Äußerer Wirtschaftsraum München mit
der Ausarbeitung des Plankonzeptes beauftragt.
In der Sitzung des Gemeinderates am 26.05.2020 wurde der
Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Steinäcker“ zur Änderung des
Baufensters auf der Flur-Nr. 1191/22 Gem. Eching in der Fassung vom 15.05.2020
gebilligt.
Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 2 BauGB
durchgeführt, da sich die Planung
weder auf das Plangebiet noch auf die Nachbargebiete wesentlich
auswirkt. Es wurde von der frühzeitigen
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB abgesehen.
Eine Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB, ein Umweltbericht nach § 2a BauGB, die Angabe welche
Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) und eine
zusammenfassende Erklärung nach § 10
Abs. 4 BauGB sind nicht erforderlich. Maßnahmen zum Monitoring, d.h.
Maßnahmen zur Überwachung
erheblicher Umweltauswirkungen werden nicht festgesetzt.
Im Zuge der Beteiligung der betroffenen Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
wird die Gemeinde Utting am Ammersee um Stellungnahme zu den vorgelegten
Unterlagen (sh. Anhang) gebeten.
Beschluss:
Es erfolgt keine Äußerung.