Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich von Utting, die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit nach § 34 BauGB, das Vorhaben liegt nicht Umgriff der Satzung über örtliche Bauvorschriften.

 

Über das Bauvorhaben wurde erstmals in der Sitzung des Gemeinderates vom 05.09.1985 beraten, das Einvernehmen wurde erteilt. Seither wurde die Baugenehmigung mehrfach verlängert. Im Jahr 2017 ist die letzte Verlängerung abgelaufen eine weiter Verlängerung wurde nicht beantragt, weshalb das Vorhaben nun als regulärer Bauantrag zu behandeln ist.

 

Vorgesehen ist die Errichtung eines Zweifamilienhauses mit den Grundmaßen 8,99 Meter x 17,99 Meter. Die Wandhöhe wird mit 5,91 Metern und die Firsthöhe mit 7,73 Metern angegeben. Die Dachneigung des Satteldaches soll 22 Grad betragen.

 

Die vorgelegte Planung entspricht in den Abmessungen den bisherigen Plänen.

Hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung des geplanten Gebäudes ist festzuhalten, dass es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Das Einvernehmen zu dem Vorhaben sollte erteilt werden.


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.