Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Erlass einer Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) ist notwendig, da die Bestattungsleistungen turnusmäßig ausgeschrieben werden mussten. Für  den Zeitraum  01.07.2020 – 30.06.2024 ist ein neuer Bestattungsvertrag zu schließen.

 

Herr Zarbo erläutert kurz die Ausschreibung und die neuen Gebühren.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung). Die Satzung tritt am 01.07.2020 in Kraft.