Abstimmung:

Ja: 4, Nein: 12

Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich von Utting. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit nach §34 BauGB. Über das bzw. die Bauvorhaben wurde in der Vergangenheit mehrfach im Gemeinderat beraten. Dabei ist grundsätzlich in zwei Bauvorhaben zu unterscheiden.

Aktenzeichen V-95.2018.3 (nicht Gegenstand der Tektur)

Für dieses Bauvorhaben wurde die Gemeinde Utting durch die Bauaufsichtsbehörde in Ihrer ablehnenden Entscheidung ersetzt. Die Gemeinde Utting hat Klage gegen diese Entscheidung erhoben, das Urteil steht aus. Streitgegenstand ist hier die Beurteilung der Geschossigkeit.

 

Aktenzeichen B-220.2019-3 (Gegenstand der Tektur)

Für dieses Bauvorhaben hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 21.02.2019 das Einvernehmen erteilt, es handelt sich im Vergleich zum o.g. Vorhaben um eine reduzierte Variante, bei der die Geschossigkeit deutlich reduzierter hervorgeht und der Beurteilung bzw. Einschätzung der Gemeinde Utting folgt.

Im Rahmen der Tektur soll nun das Einvernehmen für folgende Änderungen erteilt werden:

Abweichend vom genehmigten Plan soll der Turm nun eine Wandhöhe von 9,36 Metern (bisher 09,52 Meter) erhalten. Es ist nun die Errichtung eines Spitzdaches vorgesehen, die Dachhöhe beträgt somit 12,36 Meter (bisher 10,13 Meter). Durch die Erhöhung der Wandstärke des Turmes, tritt dieser stärker aus dem Hauptgebäude hervor, dadurch wird die Dreigeschossigkeit des nun freistehend anmutenden Turmes sehr deutlich. Die Südseite des Turmes wurde nun mit großen Fensterelementen versehen (bisher ohne). Auf den Balkon auf der Ostseite wurde verzichtet.

 

In der Umgebungsbebauung finden sich keine vergleichbaren Objekte die eine Dreigeschossigkeit

aufweisen, Gebäude mit entsprechend hohen Dachaufbauten sind ebenfalls nicht vorzufinden.  Das Einvernehmen zu dem Vorhaben / Tektur sollte nicht erteilt werden.

 

 

 


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zu dem Vorhaben wird erteilt. 

 

 

(Anmerkung: Damit abgelehnt.)