Abstimmung:

Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich von Utting und bildet den Abschluss der letzten zusammenhängenden Bebauung am Ortsrand von Utting. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach §34 BauGB, demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der Umgebungsbebauung einfügt. Die Satzung über örtliche Bauvorschriften ist nicht anzuwenden.

Vorgesehen ist nun, das Dachgeschoss des Bestandsgebäudes von seiner bisherigen (offiziellen) Nutzung als Speicher zu Wohnzwecken auszubauen. Die Grundmaße sowie die Kubatur des Gebäudes bleiben unverändert. Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebungsbebauung ein. Der Stellplatznachweis ist der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen.

Das Einvernehmen zu dem Vorhaben sollte erteilt werden.

 

 

 


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zu dem Vorhaben wird erteilt. 

 

-ohne Gemeinderat Kettler-