Abstimmung:

Ja: 0, Nein: 16

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 18.05.2020 frägt das Architekturbüro des Bauwerbers an ob die Änderung des Bebauungsplanes „Am Waldaweg“ in folgenden Punkten möglich ist:

 

-          Erhöhung der überbaubaren Grundfläche

-          Anpassung des Baufeldes

-          Anpassung der Tiefe von Abgrabungen

Die jeweiligen Punkte werden in der Anfrage begründet und sind der Sitzungseinladung beigefügt.

 

Über das Bauvorhaben wurde zuletzt in der Sitzung des Gemeinderates vom 28.05.2020 beraten. Gegenstand der Beratungen war das Schreiben des Landratsamtes Landsberg, in dem die Bauaufsichtsbehörde geklärt haben wollte ob die Gemeinde Utting beabsichtigt den Bebauungsplan in o.g. Punkten zu ändern um rechtmäßige Zustände herzustellen.

Mit Beschluss vom 28.05.2020 sprach sich der Gemeinderat einstimmig gegen die Änderung des Bebauungsplanes aus. Das Ergebnis der Beratungen wurde der Bauaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 09.06.2020 übermittelt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Da der Sachverhalt der eklatanten Baurechtsüberschreitung seit der Sitzung des Gemeinderates vom 28.05.2020 unverändert besteht und keine Gründe angeführt werden die eine entsprechende Überschreitung rechtfertigen, sollte das Einvernehmen zu der Voranfrage nicht erteilt werden.

 

 

 


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zu der Voranfrage wird erteilt.

 

 

(Anmerkung: Damit abgelehnt)