Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 2

Sachverhalt:

 

Im Rahmen eines Arbeitstreffens am 09.06.2020 hat der vollzählig anwesende Gemeinderat über die alternative Situierung des Bürgertreffs in den derzeit durch die VR Bank genutzten Räumen des Erdgeschosses der Bahnhofstraße 31 beraten. Die überwiegende Mehrheit des Gemeinderates kam zu der Entscheidung den Bürgertreff 17&wir in den vorgenannten Räumen unterbringen zu wollen und beauftragte die Verwaltung mit einer groben Kostenermittlung. Der bisherige Vorraum der Bank soll künftig als öffentlich zugänglicher Broschürenraum zur Information unserer Gäste (Touristen) genutzt werden.

Um den Bürgertreff in den bisherigen Räumen der VR-Bank unterbringen zu können sind aus Sicht der Verwaltung mindestens folgende Maßnahmen erforderlich:

 

-          Schaffung von Toiletten im Erdgeschoss

-          Schaffung von Versorgungsleitungen zur Einrichtung der Küche

-          Rückbau von Einrichtungen des Vormieters

-          Innenanstrich der Wände

-          Schaffung einer Außentüre zum angedachten Garten

Die Kosten werden auf ca. 100.000.- Euro geschätzt, dabei wird davon ausgegangen, dass die Koordination der Umbaumaßnahme durch den neuen Sachbearbeiter im Bauamt erfolgt. Als Maßgabe für die Kostenermittlung wurden die Einheitspreise für die einzelnen Gewerke herangezogen und hochgerechnet.

 

Durch die Errichtung des Bürgertreffs in den o.g. Räumen kann eine längere Nutzung des Obergeschosses zur Kinderbetreuung (Krippe) über die bislang angedachten 3 Jahre hinaus erfolgen. Die Option zur Einrichtung des Rathauses in diesem Gebäude scheidet jedoch aus. 

 

Der Gemeinderat berät ausführlich über diese Entscheidung. Als mögliche Forderung wurden für eine 25-jährige Nutzung 60 % der kosten bzw. max. 150.000 Euro in Aussicht gestellt. Über die Dauer der Nutzung herrschte Uneinigkeit. Ebenso über die Situierung des Rathauses wurde ausführlich diskutiert.

 


Beschluss:

 

Der Bürgertreff 17&wir wird nach dem Auszug des Vormieters in den Räumen der Bahnhofstraße 31, Erdgeschoss eingerichtet. Voraussetzung für die Einrichtung ist der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung bzw. die Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel im Folgejahr.