Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat sich nach
Art. 45 Abs. 1 GO eine Geschäftsordnung zu geben. Die Geschäftsordnung (GeschO)
ist die Grundlage für das reibungslose Zusammenwirken der kommunalen Organe
während der sechsjährigen Wirkungszeit. Die GeschO enthält in Ergänzung der
Bayerischen Gemeindeordnung wichtige Regelungen zu Vorbereitung, Ablauf und
Nachbereitungen der Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse.
Der zur
Beschlussfassung vorgelegte Entwurf der GeschO ist in einer Sitzung gemeinsam
mit den Fraktionsvorsitzenden vorbesprochen worden, er richtet sich nach einer
vom Bayerischen Gemeindetag erarbeiteten Muster-Geschäftsordnung.
Die Unterschiede zur bisherigen GeschO sind der als Anlage beigefügten Synopse zu entnehmen. Wie bereits zu Beginn der Sitzung mitgeteilt, verließt 1. Bürgermeister Hoffmann den Antrag der GAL-Fraktion. Die übrigen Fraktionen teilen mit diesen Antrag nochmals vorberaten zu wollen und beantragen deshalb eine Aussetzung der Beschlussfassung.
Beschluss:
1. Eine Beschlussfassung zur vorgelegten GeschO findet nicht statt, die Verwaltung wird beauftragt den Antrag der GAL-Fraktion in den Entwurf einzuarbeiten und gegenüberzustellen.
2. Herr Florian Hansch wird zum Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden bestellt.