Abstimmung:

Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Bauvorhaben Fl. Nr. 2636/4 Gemarkung Utting, Zur Aussichtswarte 1a Utting ist der Verwaltung und der Bauaufsichtsbehörde bereits seit dem März 2017 bekannt. Seit dieser Zeit fanden zahlreiche Beratungen und Telefongespräche mit den Bauwerbern sowie den Architekten statt, im Verlauf des Vorhabens hat der Planer des Bauwerbers gewechselt.

Im Rahmen der Bauberatungen wurde den Bauwerbern stets signalisiert, dass eine Änderung des Bebauungsplanes zur Erhöhung der GR nicht in Aussicht gestellt werden kann.

 

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 20.07.2017 wurden dem Antragsteller insgesamt 6 Ausnahmen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes am „Am Waldaweg“ zugestanden. Diese umfassen:

 

-       Überschreitung der Grundfläche um 15m²

-       Abweichung von der zulässigen Lage des Hauptgebäudes

-       Abweichung von der zulässigen Wandhöhe von 6,30 Meter auf 8,89 Meter an der Tiefgaragenseite.

-       Abweichung von der vorgeschriebenen Dachdeckung

-       Abweichung von der Lage der Garage

-       Abweichung von der zulässigen Größe von Abgrabungen.

 

Im weiteren Verlauf wurde durch die Bauaufsichtsbehörde die entsprechende Baugenehmigung erteilt.

 

Im Rahmen der Baumaßnahmen wurde durch den Bauwerber weitere Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzw. der Baugenehmigung vorgenommen welche zwei Baueinstellungen durch die Bauaufsichtsbehörde zur Folge hatten.

Diese umfassen:

 

-       die Errichtung von Balkonen anstelle von Verschattungselementen

(Weitere Erhöhung der GR um 40,43 m²)

 

-       die Errichtung einer Außentreppe

(Weitere Erhöhung der GR um 5,52 m²)

 

-       Abgrabung im Garten zur Belichtung des Kellergeschosses

 

-       Aufschüttung im Garten bis zu 1,50 Meter zur Erreichung einer ebenen Gartenfläche im Hanggrundstück.

 

Durch die nun erfolgte Überschreitung der GR und der in der Baugenehmigung zugestandenen Überschreitung der GR tritt eine Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten GR von 160 um 28,72 % ein.

 

Zur Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände beabsichtigt das Landratsamt Landsberg bauaufsichtlich einzuschreiten. Dabei ist zu berücksichtigen, ob die gegenständlichen Planabweichungen nicht nachträglich geheilt werden können.

 

Mit Schreiben vom 07.05.2020 bittet das Landratsamt Landsberg um Mitteilung bzw. Entscheidung ob der Bebauungsplan entsprechend geändert werden kann. 1. Bürgermeister Hoffmann verließt das Schreiben des Landratsamtes Landsberg am Lech.

 

 

Das Einvernehmen zur Änderung des Bebauungsplanes sollte nicht erteilt werden. 


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zur Änderung des Bebauungsplanes wird nicht erteilt.