Abstimmung:

Ja: 6, Nein: 11

Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Umgriff des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Wittelsbacher Hofberg“. In den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6.1 a) sind als Dacheindeckungsmaterial ziegelrote bis rotbraune Dachpfannen festgesetzt.

Im vorgenannten Bebauungsplan aus dem Jahr 1982 wurden gestalterische Elemente wie die beantragten Ziegel nicht berücksichtigt.

 

Die Antragstellerin beabsichtigt nun abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplanes die Dacheindeckung mit anthrazitfarbenen Ziegeln auszuführen und begründet dies damit, dass sich

in der näheren Umgebung mehrere graue bzw. dunkle Dächer befinden. 

Auf die beigefügte Fotodokumentation der Antragstellerin wird verwiesen.

 

Bei den in der Nachbarschaft verwendeten Ziegeln handelt es sich um die im Bebauungsplan vorgesehenen rotbraunen Dachziegel. Ein Einfügen des neuen Daches unter Verwendung der vorgenannten rotbraunen Dachziegel ist somit möglich. Wie im beigefügten Luftbild zu erkennen ist, würde sich eine graue Dacheindeckung durchaus einfügen, hat jedoch Auswirkungen für künftige Bauvorhaben anderer Bauwerber im Umgriff des Bebauungsplanes. 

 

Das Einvernehmen zu dem Vorhaben könnte erteilt werden.

Der Gemeinderat befasst sich sehr ausführlich mit dem Antrag und der sich daran, evtl. ergebenden Präzedenzfall-Wirkung.


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zu dem Vorhaben wird erteilt.

 

(Anmerkung: Damit abgelehnt.)