Zur Kenntnis genommen

Frau Dreier bedankte sich für die schnelle Reaktion der Verwaltung beim Mähzustand des Friedhofes und sprach hier einen großen Dank an den Bauhof aus.

 

Da die Satzung des Friedhofes auch auf dieser Tagesordnung stehe, fragte Frau Dreier, ob die Umrandung eines Grabes zulässig sei. Frau Breier erklärte, dass seit der Änderung am 30.06.2012 eine neue Regelung bestehe und daher Gräber umrandet werden dürfen.