Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Utting am Ammersee hat in verschiedene juristische Personen (Zweckverbände, ein gemeinsames Kommunalunternehmen und ein eigenes Kommunalunternehmen) Vertreter zu entsenden. Welche Vertreter zu entsenden sind, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben, die Anzahl nach der jeweiligen Verbands- bzw. Unternehmenssatzung.

 

A) Zweckverbände

 

Gemäß Art. 31 Abs. 2 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) werden Gemeinden in den Zweckverbänden grundsätzlich durch ihren Ersten Bürgermeister vertreten. Mit Zustimmung dieser könnten auch andere Vertreter/innen bestellt werden. Weitere Vertreter/innen bestellt der Gemeinderat.

 

Der Erste Bürgermeister wird im Verhinderungsfall grundsätzlich von seinen Vertretern im Amt vertreten, für die anderen Verbandsräte sind jeweils Stellvertreter/innen zu benennen. Eine Stellvertretung untereinander ist nicht zulässig.

 

Danach entsendet die Gemeinde Utting am Ammersee in:

 

1. Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland

 

Erster Bürgermeister

 

2. Zweckverband I für künstliche Besamung von Rindern im Landkreis Landsberg/Lech

 

Die Zahl der Verbandsräte richtet sich nach der Anzahl der Rinder, die in dem der allgemeinen Kommunalwahl vorangegangenen Kalenderjahr künstlich besamten Rinder. Je angefangene 1.000 Rinder berechtigt §7 Abs. 1 der Satzung zur Entsendung eines Verbandsrates. Im Kalenderjahr 2019 wurden in der Gemeinde Utting am Ammersee 581 Rinder besamt; somit ist 1 Verbandsrat und dessen Stellvertreter zu bestellen, die möglichst ausübende Landwirte sein sollten.

 

3. Zweckverband Volkshochschule Ammersee West

 

Gemäß § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung gehören der Verbandsversammlung an:

a) der Erste Bürgermeister der Verbandsgemeinden sowie

b) je vollendete 2.500 Einwohner eine zusätzliche vom jeweiligen Verbandsmitglied zu bestimmende Person.

 

Die Gemeinde Utting am Ammersee entsendet (in den noch in Aufstellung befindlichen) Zweckverband Volkshochschule Ammersee West

 

Erster Bürgermeister

1 weiteres Mitglied

 

4. Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Ammersee-West

 

Nach § 6 Abs. 2 der Satzung entsendet das Verbandsmitglied Utting neben dem

1. Bürgermeister zwei weitere Verbandsräte in die Verbandsversammlung. Für jeden Verbandsrat, der nicht kraft seines Amtes bestellt wurde, ist von der zuständigen Mitgliedsgemeinde ein Stellvertreter zu bestimmen.

 

5. Schulzweckverband Carl-Orff-Mittelschule

 

In den Schulzweckverband werden nach § 3 Abs. 1 der Satzung des Schulverbandes für die Carl-Orff-Mittelschule Dießen am Ammersee der Erste Bürgermeister entsandt.


B) Kommunalunternehmen

 

1. Ammerseewerke gKU

 

Die o.g. Regelungen zu den Zweckverbänden gelten auch für das gemeinsame Kommunalunternehmen Ammerseewerke gKU (Art. 50 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Art. 31 Abs. 2 KommZG). Gemäß § 5 der Unternehmenssatzung werden die am gKU beteiligten Gemeinden ausschließlich durch den ersten Bürgermeister vertreten.

 

2. Kommunalunternehmen Utting am Ammersee

 

Das gemeindliche Kommunalunternehmen besteht aus dem Verwaltungsratsvorsitzenden, der gem. Unternehmenssatzung der Erste Bürgermeister ist und sieben Verwaltungsräten. Stellvertreter werden nicht benannt.

 

Die GAL-Fraktion hat im Zuge der Fraktionsführerbesprechung den Antrag gestellt, die Unternehmenssatzung dahingehend zu ändern, dass künftig 7 Verwaltungsräte an das gemeindliche Kommunalunternehmen entsandt werden.

 

 

C) Vereine

 

1. „Verein zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete für die Region Augsburg e. V. (EVA)“

 

Nach § 5 der Satzung besteht die Mitgliederversammlung aus je 3 Vertretern der kreisfreien Städte und Landkreise und je 2 Vertretern der übrigen Mitglieder. Die Gemeinde Utting muss deshalb 2 Vertreter und 2 Stellvertreter benennen.


Beschluss:

 

A) Zweckverbände

 

1. Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland

Beschluss:  ( 17: 0 )

 

1. Der Gemeinderat stellt fest, dass die Gemeinde Utting am Ammersee in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland vom Ersten Bürgermeister kraft seines Amtes vertreten wird.

2. Es wird festgestellt, dass der Erste Bürgermeister im Falle seiner Verhinderung durch seinen Stellvertreter/in (Art. 39 Abs. 1 GO) vertreten wird.

 

 

2. Zweckverband I für künstliche Besamung von Rindern im Landkreis Landsberg/Lech

Beschluss:  ( 17 : 0 )

 

1. Der Gemeinderat stellt fest, dass die Gemeinde Utting am Ammersee in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes I für künstliche Besamung von Rindern im Landkreis Landsberg/Lech durch folgende Person vertreten wird:

 

-       Hornsteiner

 

-       Stellvertreter: Wilhelm Jakob

 

 

 

3. Zweckverband Volkshochschule Ammersee West

Beschluss:  ( 17 : 0 )

 

1. Der Gemeinderat stellt fest, dass die Gemeinde Utting am Ammersee in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Volkshochschule Ammersee West vom Ersten Bürgermeister kraft seines Amtes vertreten wird.

2. Es wird festgestellt, dass der Erste Bürgermeister im Falle seiner Verhinderung durch seinen Stellvertreter/in (Art. 39 Abs. 1 GO) vertreten wird.

3. Folgende Person vertritt außerdem:

 

-       Noll

 

-       Stellvertreter: Hafner

 

 

 

4. Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Ammersee-West

Beschluss:  ( 17 : 0 )

 

1. Der Gemeinderat stellt fest, dass die Gemeinde Utting am Ammersee in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe Ammersee West vom Ersten Bürgermeister kraft seines Amtes vertreten wird.

2. Es wird festgestellt, dass der Erste Bürgermeister im Falle seiner Verhinderung durch seinen Stellvertreter/in (Art. 39 Abs. 1 GO) vertreten wird.

3. Folgende Personen vertreten außerdem:

 

-       Standfest

 

-       Stellvertreter: Högenauer

 

-       Stief

 

-       Stellvertreter: Wilhelm Karl

 

 

5. Schulzweckverband Carl-Orff-Mittelschule

 

1. Der Gemeinderat stellt fest, dass die Gemeinde Utting am Ammersee in der Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Carl-Orff-Mittelschule Dießen am Ammersee vom Ersten Bürgermeister kraft seines Amtes vertreten wird.

2. Es wird festgestellt, dass der Erste Bürgermeister im Falle seiner Verhinderung durch seinen Stellvertreter/in (Art. 39 Abs. 1 GO) vertreten wird.

 

 

B) Kommunalunternehmen

 

1. Ammerseewerke gKU

 

1. Der Gemeinderat stellt fest, dass die Gemeinde Utting am Ammersee im Verwaltungsrat der Ammerseewerke gKU vom Ersten Bürgermeister kraft seines Amtes vertreten wird.

2. Es wird festgestellt, dass der Erste Bürgermeister im Falle seiner Verhinderung durch seinen Stellvertreter/in (Art. 39 Abs. 1 GO) vertreten wird.

 

 

2. Kommunalunternehmen Utting am Ammersee

Beschluss:  ( 17 : 0 )

 

1. Der Gemeinderat stellt fest, dass die Gemeinde Utting am Ammersee im Verwaltungsrat des gemeindlichen Kommunalunternehmens Utting am Ammersee vom Ersten Bürgermeister kraft seines Amtes vertreten wird.

2. Die Anzahl der Verwaltungsräte wirf auf sieben Verwaltungsräten zusätzlich zum Verwaltungsratsvorsitzenden geändert. Die Unternehmenssatzung ist anzupassen.

 

3. Folgende Personen vertreten außerdem:

 

-       Noll

 

 

-       Standfest

 

 

-       Lutzenberger

 

 

-       Stief

 

 

-       Liebner

 

 

-       Schiller

 

-     Hornsteiner

 


 

C) Vereine

Beschluss:  ( 17 : 0 )

 

1. „Verein zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete für die Region Augsburg e. V. (EVA)“

 

1. Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee stellt fest, dass folgende Vertreter entsandt werden:

 

-       Noll

 

-       Stellvertreter: Kettler

 

-       Seiz

 

-       Stellvertreter: Hansch