Nach Art. 51 Abs. 3 GO werden die Wahlen der weiteren Bürgermeister in geheimer Abstimmung vorgenommen.

 

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Nein-Stimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Wird die Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit der höchsten Stimmzahl ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.

 

Gemeinderat Hansch schlägt Helmut Schiller als dritten Bürgermeister vor. Weitere Vorschläge sind nicht eingegangen.

Von 17 abgegebenen Stimmen ist eine ungültig, eine entfällt auf Florian Hansch und 15 Stimmen auf Helmut Schiller.

 

Helmut Schiller ist somit zum dritten Bürgermeister gewählt.