Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Utting am Ammersee hat zur Mitwirkung bei der Erledigung ihrer Aufgaben in der Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts folgende ständige Ausschüsse gebildet:

 

a)         den Finanzausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,

b)         den Bau- und Umweltausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,

c)         den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus 6 Mitgliedern des Gemeinderats.

 

In den Ausschüssen nach § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts sind die den Gemeinderat bildenden Fraktionen und Gruppen nach dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten. Die Sitze können dabei nach verschiedenen Verfahren berechnet werden, so lange dabei die Spiegelbildlichkeit gewahrt bleibt.

Zulässige Berechnungsverfahren sind Hare/Niemeyer, Sainte Lague/Schepers und d ´ Hondt. Bei der Berechnung der Ausschusssitze wird allerdings deutlich, dass die Berechnungsverfahren nach Hare/Niemeyer und Sainte Lague/Schepers die Spiegelbildlichkeit insgesamt am Besten abbilden (auch zum selben Ergebnis kommen) und darum die geeignetsten Verfahren darstellen.

Die bisher und bis auf weiteres erneut für anwendbar erklärte Geschäftsordnung sieht die Ausschussberechnung nach dem Hare/Niemeyer Verfahren vor (§6 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung der Gemeinde Utting am Ammersee).

 

Für die Ausschussmitglieder sind für den Fall ihrer Verhinderung ein erster und ein zweiter Stellvertreter in einer bestimmten Reihenfolge namentlich zu bestellen.

 

Danach erhalten im:

 

Finanzausschuss, im Bau- und Umweltausschuss sowie Rechnungsprüfungsausschuss (je 6 Mitglieder, Rechnungsprüfungsausschuss einschl. Vorsitzenden/Vorsitzender):

 

GAL

2 Sitze

CSU

2 Sitze

LW

1 Sitz

SPD

1 Sitz

Gesamt:

6 Sitze

 

 

Den Vorsitz in den Ausschüssen führt gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Erste Bürgermeister. Im Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 Abs. 2 GO) führt hingegen nicht der Erste Bürgermeister den Vorsitz. Für diesen Ausschuss ist deshalb aus den Reihen der sechs Mitglieder ein Vorsitzender/Vorsitzende zu bestellen.


Beschluss:

 

1. In die vom Gemeinderat gebildeten Ausschüsse werden auf jeweiligen Vorschlag der Fraktionen/Gruppen berufen:

 

a) Finanzausschuss

 

Fraktion/Gruppierung

Ordentlichen Mitglied

1. Stellvertreter

2. Stellvertreter

GAL

Lutzenberger

Noll

Vogt

GAL

Högenauer

 

 

 

 

CSU

Liebner

Hafner

Wilhelm Karl

CSU

Seiz

 

 

 

 

LW

Hornsteiner

Wilhelm Jakob

 

 

 

 

 

SPD

Hansch

Schiller

 

 

 

b) Bau- und Umweltausschuss

 

Fraktion/Gruppierung

Ordentlichen Mitglied

1. Stellvertreter

2. Stellvertreter

GAL

Schneider

Kettler

Högenauer

GAL

Vogt

 

 

 

 

CSU

Stief

Hafner

Liebner

CSU

Wilhelm Karl

 

 

 

 

LW

Wilhelm Jakob

Hornsteiner

 

 

 

 

 

SPD

Schiller

Hansch

 

 

 

c) Rechnungsprüfungsausschuss

 

Fraktion/Gruppierung

Ordentlichen Mitglied

1. Stellvertreter

2. Stellvertreter

GAL

Lutzenberger

Noll

Vogt

GAL

Högenauer

 

 

 

 

CSU

Liebner

Hafner

Wilhelm Karl

CSU

Seiz

 

 

 

 

LW

Hornsteiner

Wilhelm Jakob

 

 

 

 

 

SPD

Hansch

Schiller

 

 

2. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen eine/n Vorsitzende/n dem Gemeinderat zur Bestellung vor.

 

Nachrichtlich: (17 : 0 )

Die in den „Sonderausschuss-Corona“ zu entsendenden Gemeinderäte werden in der kommenden Gemeinderatssitzung abgefragt.