Sitzung: 14.05.2020 GR/055/2020
Sachverhalt:
Die Gemeinde Utting am Ammersee hat zur Mitwirkung bei der Erledigung ihrer Aufgaben in der Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts folgende ständige Ausschüsse gebildet:
a) den Finanzausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
b) den Bau- und Umweltausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
c) den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus 6 Mitgliedern des Gemeinderats.
In den Ausschüssen nach § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts sind die den Gemeinderat bildenden Fraktionen und Gruppen nach dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten. Die Sitze können dabei nach verschiedenen Verfahren berechnet werden, so lange dabei die Spiegelbildlichkeit gewahrt bleibt.
Zulässige Berechnungsverfahren sind Hare/Niemeyer, Sainte Lague/Schepers und d ´ Hondt. Bei der Berechnung der Ausschusssitze wird allerdings deutlich, dass die Berechnungsverfahren nach Hare/Niemeyer und Sainte Lague/Schepers die Spiegelbildlichkeit insgesamt am Besten abbilden (auch zum selben Ergebnis kommen) und darum die geeignetsten Verfahren darstellen.
Die bisher und bis auf weiteres erneut für anwendbar erklärte Geschäftsordnung sieht die Ausschussberechnung nach dem Hare/Niemeyer Verfahren vor (§6 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung der Gemeinde Utting am Ammersee).
Für die Ausschussmitglieder sind für den Fall ihrer Verhinderung ein erster und ein zweiter Stellvertreter in einer bestimmten Reihenfolge namentlich zu bestellen.
Danach erhalten im:
Finanzausschuss, im Bau- und Umweltausschuss sowie Rechnungsprüfungsausschuss (je 6 Mitglieder, Rechnungsprüfungsausschuss einschl. Vorsitzenden/Vorsitzender):
GAL |
2 Sitze |
CSU |
2 Sitze |
LW |
1 Sitz |
SPD |
1 Sitz |
Gesamt: |
6 Sitze |
Den Vorsitz in den Ausschüssen führt gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Erste Bürgermeister. Im Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 Abs. 2 GO) führt hingegen nicht der Erste Bürgermeister den Vorsitz. Für diesen Ausschuss ist deshalb aus den Reihen der sechs Mitglieder ein Vorsitzender/Vorsitzende zu bestellen.
Beschluss:
1. In die vom Gemeinderat gebildeten Ausschüsse werden auf jeweiligen Vorschlag der Fraktionen/Gruppen berufen:
a) Finanzausschuss
Fraktion/Gruppierung |
Ordentlichen
Mitglied |
1.
Stellvertreter |
2.
Stellvertreter |
GAL |
Lutzenberger |
Noll |
Vogt |
GAL |
Högenauer |
||
|
|
|
|
CSU |
Liebner |
Hafner |
Wilhelm Karl |
CSU |
Seiz |
||
|
|
|
|
LW |
Hornsteiner |
Wilhelm Jakob |
|
|
|
|
|
SPD |
Hansch |
Schiller |
|
b) Bau- und Umweltausschuss
Fraktion/Gruppierung |
Ordentlichen
Mitglied |
1.
Stellvertreter |
2.
Stellvertreter |
GAL |
Schneider |
Kettler |
Högenauer |
GAL |
Vogt |
||
|
|
|
|
CSU |
Stief |
Hafner |
Liebner |
CSU |
Wilhelm Karl |
||
|
|
|
|
LW |
Wilhelm Jakob |
Hornsteiner |
|
|
|
|
|
SPD |
Schiller |
Hansch |
|
c) Rechnungsprüfungsausschuss
Fraktion/Gruppierung |
Ordentlichen
Mitglied |
1. Stellvertreter |
2.
Stellvertreter |
GAL |
Lutzenberger |
Noll |
Vogt |
GAL |
Högenauer |
||
|
|
|
|
CSU |
Liebner |
Hafner |
Wilhelm Karl |
CSU |
Seiz |
||
|
|
|
|
LW |
Hornsteiner |
Wilhelm Jakob |
|
|
|
|
|
SPD |
Hansch |
Schiller |
|
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen eine/n Vorsitzende/n dem Gemeinderat zur Bestellung vor.
Nachrichtlich: (17 : 0 )
Die in den „Sonderausschuss-Corona“ zu entsendenden Gemeinderäte werden in der kommenden Gemeinderatssitzung abgefragt.