Abstimmung:

Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat muss auf Grundlage des Art. 20a, 23,32,34,35, 40, 41, 88, 103 GO die als Anlage der Sitzungseinladung beigefügten Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen

Gemeindeverfassungsrechts beschließen. Diese regelt u.a. die Anzahl der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder in den Ausschüssen sowie die Höhe der monatlichen Entschädigung, der Sitzungsentschädigung sowie die IT-Pauschale.

 

 

Die GAL-Fraktion hat zur Fraktionsführerbesprechung zur Vorbereitung auf die konstituierende Sitzung den Antrag gestellt, die Anzahl der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern in den Ausschüssen von bisher 6 plus Bürgermeister auf 7 plus Bürgermeister zu erhöhen. Selbiges gilt für die Anzahl der entsendeten Verwaltungsräte in das gemeindlichen Kommunalunternehmen, welches mit dem Bau des geförderten Wohnungsbaus auf dem Schmucker-Areal betraut ist.

 

 

Die Fraktionsführer haben sich einheitlich darauf geeinigt, keine Anpassung der bisherigen Entschädigungen sowie der IT-Pauschale vorzunehmen.

Hinsichtlich der Anzahl der Ausschusssitze war das Stimmungsbild uneinheitlich.

 

 

Im Gemeinderat wird ausführlich über die Sitzanzahl diskutiert. Frau Gemeinderätin Standfest und Herr Gemeinderat Noll begründen den eingereichten Antrag. In der Diskussion einigen sich die Fraktionen, die Anzahl der Sitze nur in beschließenden Ausschüssen (Corona-Sonderausschuss) sowie im Verwaltungsrat des gemeindlichen Kommunalunternehmens von bisher 6 auf 7 zu erhöhen.

 

Beschluss:

 

In die vorberatenden Ausschüsse werden 6 Gemeinderäte entsandt, in beschließenden sowie den Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens werden 7 Gemeinderäte entsandt.

 

Abstimmung:            Ja 15                 Nein 2


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erlässt die der Niederschrift über diese Sitzung beiliegende Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts. Die Anlage wird zum Bestandteil des

Beschlusses erklärt.