Abstimmung:

Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Gemäß Art. 35 Abs. 1 GO wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister. Zum weiteren Bürgermeister sind die Gemeinderatsmitglieder wählbar, welche die Voraussetzung für die Wahl des ersten Bürgermeisters erfüllen. Bei der Wahl sind die Gemeinderatsmitglieder nicht an Vorschläge gebunden.

 

Die Fraktionsvorsitzenden haben sich einvernehmlich darauf geeinigt, zwei weitere Bürgermeister zu wählen.


Beschluss:

 

Für die Wahlzeit des Gemeinderates 2020-2026 werden zwei weitere Bürgermeister gewählt.