Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Herrn Florian Hoffmann wird vom lebensälteste anwesenden Gemeinderatsmitglied, Herrn Helmut Schiller, der Diensteid / Gelöbnis nach Art. 27 KWBG, § 38 BeamtStG, Art. 107 Abs. 4 BV abgenommen.

 

Wortlaut:

Ich gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner

Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.

 

 

 

Herr Florian Hoffmann muss gem. §2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) zum Eheschließungsstandesbeamten vom Gemeinderat bestellt werden. Eine personenstandsrechtliche Kurzschulung wird zu gegebener Zeit nachgeholt.


Beschluss:  (ohne 1. Bürgermeister Hoffmann)

 

Herr Florian Hoffmann wird gem. §2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) zum Eheschließungsstandesbeamten bestellt.