Abstimmung:

Ja: 6, Nein: 1

Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Umgriff des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Holzhausen West“. In den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5.5 sind als Dacheindeckungsmaterial ziegelrote bis rotbraune Dachpfannen festgesetzt.

 

Die Antragstellerin beabsichtigt nun abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplanes die Dacheindeckung mit anthrazitfarbenen Ziegeln auszuführen und begründet dies damit, dass sich ziegelrote Dachziegel deutlich von den Dachziegeln der Umgebungsbebauung abheben würde.

Auf die beigefügte Fotodokumentation der Antragstellerin wird verwiesen.

 

Bei den in der Nachbarschaft verwendeten Ziegeln handelt es sich um die im Bebauungsplan vorgesehenen rotbraunen Dachziegel. Ein Einfügend des Neubaus unter Verwendung der vorgenannten rotbraunen Dachziegel ist somit möglich. Unbestritten ist die Tatsache, dass sich eine zulässige ziegelrote Dacheindeckung von der Umgebungsbebauung abheben würde.

Wie im beigefügten Luftbild zu erkennen ist, würde sich eine graue Dacheindeckung durchaus einfügen, hat jedoch Auswirkungen für künftige Bauvorhaben anderer Bauwerber im Umgriff des Bebauungsplanes. 

 

Das Einvernehmen zu dem Vorhaben könnte erteilt werden.

 

 


Beschluss:

 

Dem Antrag wird stattgegeben.