Abstimmung:

Ja: 7, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Wie jedes Jahr soll auch wieder im Jahr 2020 ein Christkindlmarkt in Utting stattfinden.

Hierfür benötigen wir eine Marktleitung die diese Aufgabe übernimmt, da der Christkindlmarkt nicht im Auftrag der Gemeinde Utting am Ammersee liegt.

 

Gemäß § 68 Gewerbeordnung handelt es sich beim Christkindlmarkt um einen Spezialmarkt mit weihnachtlichem Charakter.

Waren und Leistungen die üblicherweise mit Weihnachten in Verbindung gebracht werden, dürfen Angeboten werden.

 

Der/ die Marktbetreiber/ in ist für die Organisation und Durchführung der Veranstaltungen verantwortlich und trägt die Kosten.

 

Die Ausschreibung des Marktrechts beinhaltet folgende Kriterien:

 

-       die Gemeinde Utting am Ammersee vergibt für 5 Jahre das Marktrecht

-       der Christkindlmarkt wird beim Parkplatz Ortsmitte (beim Alten Feuerwehrhaus)

Teilbereich Flur Nr. 391 und Flur Nr. 337/4 stattfinden

-       die Veranstaltungszeit ist jeweils am ersten Adventswochenende


Beschluss:

 

Der Ferienausschuss sieht aufgrund der aktuellen Lage von einer Ausschreibung ab. Frau Jill Weidinger-Albrecht soll gebeten werden, den Markt nochmals zu planen und durchzuführen und soll hierfür ggfls. eine Aufwandsentschädigung erhalten. Zusätzliche Helfer wie das z.B. Kulturforum sind gern gesehen.