Abstimmung:

Ja: 7, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das staatl. Bauamt Weilheim plant für die Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung die Errichtung einer Mülltonneneinhausung. 

Das Bauvorhaben liegt auf dem Grundstück Fl.Nr. 358, Gemarkung Utting am Ammersee, Seestraße 32. Die „Alte Villa“ liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Erholungsgelände“.

 

Für das Bauvorhaben Errichtung einer Mülltonneneinhausung wird um Zustimmung der Gemeinde nach Art. 73 BayBO gebeten.

 

Bei der Errichtung der Mülltonneneinhausung handelt es sich um ein nicht verfahrensfreies Bauvorhaben. Hierfür bedarf es eigentlich der Genehmigung nach Art. 59 ff. BayBO. Dies entfällt jedoch, da die Leitung der Entwurfsarbeiten und die Bauüberwachung einer Baudienststelle des Landes -hier dem staatlichen Bauamt Weilheim- übertragen wurde. Dies ist möglich, wenn die Baudienststelle mindestens einen Bediensteten, mit der Qualifikation ab der Besoldungsgruppe A14 in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, Fachlicher Schwerpunkt bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst, im Amt hat.

 

Solche Bauvorhaben bedürfen der Zustimmung der Regierung = Zustimmungsverfahren.

Die Zustimmung der Regierung entfällt, wenn die Gemeinde nicht widerspricht und die Nachbarn dem Bauvorhaben zustimmen.

 

Aufgrund von behördlichen Auflagen müssen bestimmte Voraussetzungen bei dem bestehenden Ausschankgebäudes der „Alten Vila“ zeitnah geschaffen werden.

Es ist geplant eine Mülltonneneinhausung auf der bestehenden Parkplatzfläche zu errichten.

 

Es soll ein Wertstoffüberdachung als Fertigsystem mit einer Dachbreite von 9,30 m x Dachtiefe 4,80 m x Höhe 2,40 m, bestehend aus einer waagrecht, holzverkleideten Stahlkonstruktion sowie einem Flachdach mit Trapezblecheindeckung pulverbeschichtet, Bodenplatte als Fundament aus Stahlbeton errichtet werden.

Für den geforderten Einbau einer separaten Kühlzelle für Speiseabfälle, wassergetriebene FCKW-/HFCKW und HGKW-frei geschäumt, wird das geplante Gebäude zweigeteilt und durch Schiebetüren erschlossen.

Die Entwässerung der Dachfläche erfolgt über integrierte Abläufe, zur weiteren Versickerung in einer Traufstreifeneinfassung.

 

Die Bauausführung ist für Juni 2020 bis September 2020 geplant.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 358, Seestraße 32 liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Erholungsgelände“. Die geplante Mülltonneneinhausung hält die Festsetzungen dieses

Bebauungsplans nicht einhält. Das Vorhaben liegt vollständig außerhalb der Baugrenzen. Hierfür ist in jedem Fall eine Befreiung notwendig. Da die Mülltonneneinhausung einen Bruttorauminhalt von mehr als 75 m³ aufweist wäre eine Befreiung vom Landratsamt im Rahmen eines förmlichen Baugenehmigungsverfahrens auszusprechen. Da wir uns jedoch in einem Zustimmungsverfahren nach Art. 73 BayBO befinden, wird im Zuge dessen über die Befreiung entschieden.  


Beschluss:

 

Die Gemeinde Utting stimmt der Errichtung der Mülltonneneinhausung i.Z.m. Art. 73 BayBO zu.

Zudem stimmt Sie einer Befreiung von den Festsetzungen (hie Planzeichnung) für die Errichtung der Mülltonneneinhausung zu.