Abstimmung:

Ja: 7, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 15.04.2019 wurde das staatl. Bauamt Weilheim von der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung beauftragt, die Bauplanung für die Terrasse mit Wintergarten, zu erstellen

Das Bauvorhaben liegt auf dem Grundstück Fl.Nr. 358, Gemarkung Utting am Ammersee, Seestraße 32. Die „Alte Villa“ liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Erholungsgelände“.

 

Für das Bauvorhaben Errichtung einer Terrasse mit Wintergarten wird um Zustimmung der Gemeinde nach Art. 73 BayBO gebeten.

 

Bei der Errichtung der Terrasse mit Wintergarten handelt es sich um ein nicht verfahrensfreies Bauvorhaben. Hierfür bedarf es eigentlich der Genehmigung nach Art. 59 ff. BayBO. Dies entfällt jedoch, da die Leitung der Entwurfsarbeiten und die Bauüberwachung einer Baudienststelle des Landes -hier dem staatlichen Bauamt Weilheim- übertragen wurde. Dies ist möglich, wenn die Baudienststelle mindestens einen Bediensteten, mit der Qualifikation ab der Besoldungsgruppe A14 in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, Fachlicher Schwerpunkt bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst, im Amt hat.

 

Solche Bauvorhaben bedürfen der Zustimmung der Regierung = Zustimmungsverfahren.

Die Zustimmung der Regierung entfällt, wenn die Gemeinde nicht widerspricht und die Nachbarn dem Bauvorhaben zustimmen.

 

Derzeit besteht eine Folieneinhausung, diese erfüllt, nach Aussage des Antragsstellers, nicht den Anspruch der außergewöhnlichen Lage des Objektes und des hohen Bekanntheitsgrades der „Alten Villa“. Es soll ein Wintergarten mit fester Bedachung unter Einhaltung der ENEV und sonstiger öffentlicher Anforderungen errichtet werden. Der Wintergarten ermöglicht eine ganzjährige Nutzung dieses Bereichs.

 

Der neue Anbau entwickelt sich auf den Abmessungen des bestehenden Wintergartens und überschreitet diese nur unwesentlich im Süden zur Terrasse hin.

Der Entwurf umfasst ein massives Sockelgeschoss, das den Höhenausgleich zur Terrasse überwindet. Die entstehende Unterkellerung kann in einem Teilbereich als Technikraum der benötigten Lüftungsanlage genutzt werden. Der verbleibende Hohlraum könnte ggf. als Keller-/ Abstellraum Verwendung finden.

Die Schmalseite des Wintergartens bindet mit einer Gebäudefuge seitlich an den Bestand an. Diese Pufferzone bildet konstruktiv den Übergang zwischen Alt- und Neubau, ohne die bestehende Dachform zu beschneiden. Nur über diesen Bauteil ist ein technisch richtiger Anschluss an den Bestand unter Wahrung der bestehenden Traufe und Regenentwässerung möglich.

Der Neubau des Wintergartens als beheizter Innenraum, durch 2-seitige Verglasung zum See geöffnet, lässt eine maximale Verbindung von Innen- und Außenbereich zu. Die Fortsetzung des Flachdaches bildet den Abschluss mit einem überdachten Terrassenbereich im Süden.

 

Die bestehende Bepflanzung des Alpinums wird nach Fertigstellung des Wintergartes in eine neue Treppenanlage integriert. Eine zusätzliche Wegebeziehung könnte den bestehenden Ufermauer-Weg- bzw. das Freigelände des Biergartens mit der Terrassenfläche des Anbaus verbinden.

 

Mit der 12. Änderung haben wir einer Terrasseneinglasung an einem nahegelegenen Grundstück zugestimmt. Dies kann zwar nicht komplett mit der Errichtung eines Wintergartens verglichen werden, aber es sollte in die Abwägung miteinbezogen werden.

Grundsätzlich bedarf es der Befreiung von der Festsetzung 5.3 des Bebauungsplans „Erholungsgelände“. Hier wird die „bauliche Gestaltung“ festgesetzt. Fenster: geteilte Sprossenfenster, größte Glasfläche 0,5 m². Mit der 10. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“ wurden neue Festsetzungen für das Nachbargrundstück Seestraße 30 festgelegt. Hier wurde u.a. festgesetzt, dass Glasflächen nicht verspiegelt ausgeführt werden dürfen. Dies sollt auch hier als Hinweis für einer Zustimmung zu einer Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“ als Auflage mit aufgeführt werden.

 

Durch die Zustimmung der Gemeinde nach Art. 73 BayBO würde man der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“ zustimmen.

 

Die Bauausführung ist von April 2021 bis Oktober 2021 vorgesehen.


Beschluss:

 

Die Zustimmung zu dem Bauvorhaben Errichtung Terrasse mit Wintergarten, Alte Villa Utting auf dem Grundstück Fl.Nr. 358, Gemarkung Utting am Ammersee durch die Gemeinde Utting wird grundsätzlich erteilt.

 

Die Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung 5.3 des Bebauungsplans „Erholungsgelände“ wird mit der Auflage erteilt, dass die Glasflächen des Wintergartens nicht verspiegelt ausgeführt werden dürfen.