Abstimmung:

Ja: 7, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Freistaat Bayern betreibt ein digitales Funknetz für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben – Digitalfunk BOS. Ein Digitalfunk BOS befindet sich auf dem Grundstück Fl.Nr. 1271, Gemarkung Utting (neben dem Sportplatzgelände, Auraystraße 13).

 

Für Sicherheitsorganisationen ist eine zuverlässige Kommunikation die Grundvoraussetzung, um die Rettungs- und Sicherheitskräfte sicher und effektiv einsetzen zu können und eine schnelle Hilfe zu gewährleisten.

Um das Netz für zukünftige Aufgaben zu rüsten und die bereits hohe Ausfallsicherheit weiter zu steigern, wurden durch die bay. Staatsregierung mehrere Maßnahmen beschlossen.

 

Ziel ist, Standorte des Digitalfunk BOS zukünftig auch bei einem Stromausfallüber einen Zeitraum von mindestens 72 Stunden weiter betreiben zu können. Dazu ist beabsichtigt, an den Standorten entsprechende Brennstoffzellen-Netzersatzanlagen zu errichten und zu betreiben.

 

Um einen größeren Einfluss auf die Ausgestaltung, Leitungsführung und Technik der Anbindung der BOS-Digitalfunkstationen zu haben wurde beschlossen, dass die Anbindung nach Auslauf des Vertrages durch den Freistaat Bayern in eigener Hoheit realisiert werden soll.

 

Dafür muss an den Standorten entsprechende eigene Technik aufgebaut werden. Um das Netz während des Übergangs nicht zu gefährden, wird die neue Technik parallel zur bestehenden aufgebaut. Um die Netzersatztechnik und die Technikschränke für die Anbindung aufstellen zu können, werden an allen betroffenen Standorten entsprechende Fundamente errichtet und Kabelwege vorbereitet. Sofern möglich werden für die Kabel Rohre im Boden verlegt. Ist eine Verlegung von Rohren nicht möglich, werden mit Aufbau der Technik oberirdische Kabelkanäle genutzt.

Auf den Fundamenten können Technik-Container bis zu einer Länge von 4,00 m und einer Breite von 1,00 m aufgestellt werden. Bei einer Höhe von 2,50 m wird ein Rauminhalt von 10 m³ nicht überschritten.

 

Die Erweiterung einer BOS-Digitalfunkstation um Brennstoffzellen-Netzersatzanlage und Richtfunktechnik ist nach § 57 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a) bb) BayBO verfahrensfrei. Die zum Betrieb der Anlage benötigten Kabelkanäle (auch oberirdisch) sowie Erweiterungen bestehender Zaunanlagen sind als Änderung der bestehenden baulichen Anlage ebenfalls verfahrensfrei. Das eingangs erwähnte Grundstück Fl.Nr. 1271, Gemarkung Utting am Ammersee liegt im Umgriff des Bebauungsplans „Am Sportgelände“. Dieser setzt für dieses Grundstück „Fläche für die Landwirtschaft“ fest.

 

 

Daher ist für die Errichtung der Brennstoffzellen-Netzersatzanlage eine isolierte Befreiung vom bestehenden Bebauungsplan „Am Sportgelände“ der Gemeinde Utting am Ammersee notwendig. In einem ersten Vorgespräch wurde geäußert, dass die Netzersatzanlage und der Bereich um den Funkmasten mit einem Zaun als  Sichtschutz errichtet werden soll, der begrünt wird.


Beschluss:

 

Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen

-       Planzeichnung „Fläche der Landwirtschaft“

-       Leitungsverlegung

-       Zaun

des Bebauungsplans „Am Sportgelände“ wird zugestimmt.