Sachverhalt:
Der Freistaat
Bayern betreibt ein digitales Funknetz für die Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben – Digitalfunk BOS. Ein Digitalfunk BOS befindet sich auf
dem Grundstück Fl.Nr. 1271, Gemarkung Utting (neben dem Sportplatzgelände,
Auraystraße 13).
Für
Sicherheitsorganisationen ist eine zuverlässige Kommunikation die
Grundvoraussetzung, um die Rettungs- und Sicherheitskräfte sicher und effektiv
einsetzen zu können und eine schnelle Hilfe zu gewährleisten.
Um das Netz für
zukünftige Aufgaben zu rüsten und die bereits hohe Ausfallsicherheit weiter zu
steigern, wurden durch die bay. Staatsregierung mehrere Maßnahmen beschlossen.
Ziel ist,
Standorte des Digitalfunk BOS zukünftig auch bei einem Stromausfallüber einen
Zeitraum von mindestens 72 Stunden weiter betreiben zu können. Dazu ist
beabsichtigt, an den Standorten entsprechende Brennstoffzellen-Netzersatzanlagen
zu errichten und zu betreiben.
Um einen größeren
Einfluss auf die Ausgestaltung, Leitungsführung und Technik der Anbindung der
BOS-Digitalfunkstationen zu haben wurde beschlossen, dass die Anbindung nach
Auslauf des Vertrages durch den Freistaat Bayern in eigener Hoheit realisiert
werden soll.
Dafür muss an den
Standorten entsprechende eigene Technik aufgebaut werden. Um das Netz während
des Übergangs nicht zu gefährden, wird die neue Technik parallel zur
bestehenden aufgebaut. Um die Netzersatztechnik und die Technikschränke für die
Anbindung aufstellen zu können, werden an allen betroffenen Standorten entsprechende
Fundamente errichtet und Kabelwege vorbereitet. Sofern möglich werden für die
Kabel Rohre im Boden verlegt. Ist eine Verlegung von Rohren nicht möglich,
werden mit Aufbau der Technik oberirdische Kabelkanäle genutzt.
Auf den
Fundamenten können Technik-Container bis zu einer Länge von 4,00 m und einer
Breite von 1,00 m aufgestellt werden. Bei einer Höhe von 2,50 m wird ein
Rauminhalt von 10 m³ nicht überschritten.
Die Erweiterung
einer BOS-Digitalfunkstation um Brennstoffzellen-Netzersatzanlage und Richtfunktechnik
ist nach § 57 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a) bb) BayBO verfahrensfrei. Die zum Betrieb
der Anlage benötigten Kabelkanäle (auch oberirdisch) sowie Erweiterungen
bestehender Zaunanlagen sind als Änderung der bestehenden baulichen Anlage
ebenfalls verfahrensfrei. Das eingangs erwähnte Grundstück Fl.Nr. 1271,
Gemarkung Utting am Ammersee liegt im Umgriff des Bebauungsplans „Am
Sportgelände“. Dieser setzt für dieses Grundstück „Fläche für die
Landwirtschaft“ fest.
Daher ist für die
Errichtung der Brennstoffzellen-Netzersatzanlage eine isolierte Befreiung vom
bestehenden Bebauungsplan „Am Sportgelände“ der Gemeinde Utting am Ammersee notwendig.
In einem ersten Vorgespräch wurde geäußert, dass die Netzersatzanlage und der
Bereich um den Funkmasten mit einem Zaun als
Sichtschutz errichtet werden soll, der begrünt wird.
Beschluss:
Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen
- Planzeichnung „Fläche der Landwirtschaft“
- Leitungsverlegung
- Zaun
des Bebauungsplans „Am Sportgelände“ wird zugestimmt.