Sachverhalt:
In der Sitzung am 01.06.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplans „Bahnhofstraße“ Gemarkung Utting, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB -Bebauungsplan der Innenentwicklung- beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 13.06.2017 ortsüblich bekannt gemacht.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 13.09.2018 den Entwurf des Bebauungsplans „Bahnhofstraße“ in der Fassung vom 13.09.2018 gebilligt und beschlossen, ihn öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 08.10.2018 bis 11.11.2018.
In der Gemeinderatssitzung vom 02.05.2019 hat sich der Gemeinderat die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage, zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, zu eigen gemacht.
Zudem billigte der Gemeinderat, den entsprechend der Abwägung geänderten Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 02.05.2019 und beauftragte die Verwaltung mit der erneuten Beteilung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
Da zeitnah nach der Gemeinderatssitzung am 02.05.2019
feststand, dass eine erneute Billigung des Satzungsentwurf mit Planzeichnung
(neuer Planungsstand) aufgrund von durchgeführten Berechnungen und konkreteren
Straßenplanungen erfolgen muss, wurde ein erneuter Billigungs- und
Auslegungsbeschluss in der Sitzung am 25.07.2019 gefasst. Der Entwurf des
Bebauungsplans „Bahnhofstraße“ in der Fassung vom 25.07.2019 wurde in der Zeit
vom 13.08.2019 bis einschließlich 17.09.2019 öffentlich ausgelegt. Zudem fand
die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 sowie der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB § 3 Abs. 2 BauGB statt.
In der Gemeinderatssitzung am 06.02.2020 wurde der Abwägungs- und Billigungsbeschluss gefasst. Es wurde bestimmt, dass eine erneute Auslegung erfolgen muss, die Stellungnahmen aber nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden sollen gem. § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.v.m. § 4 a Abs. 3 BauGB fand vom 14.02.2020 bis 12.03.2020 statt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 13.03.2020 bis 14.04.2020 durchgeführt.
Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
sowie der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB wurden von Herrn Schaser vom Planungsverband Äußerer
Wirtschaftsraum München ausgewertet und abgewogen.
Es gingen von folgenden Stellen Stellungnahmen mit Anregungen ein:
Telefónica Germany GmbH & Co. OH |
|
Mit Anregungen |
Untere Naturschutzbehörde, LRA LL |
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Mit Anregungen |
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist eine Stellungnahme eingegangen die noch behandelt werden muss.
Sämtlichen Abwägungs- und Beschlussvorschlägen wurde mit
Ja: 7 Nein: 0
Gefolgt.
Beschluss:
1.)
Der
Gemeinderat macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zu
Eigen.
2.) Der Bebauungsplan wurde bereits für die Gemeinderatssitzung entsprechend der Beschlüsse geändert. Er erhält das Fassungsdatum vom 23.04.2020. Es haben sich nur Ergänzungen der Hinweise sowie eine geringfügige Änderung der Planzeichnung ergeben. Änderungen, die eine erneute Auslegung erforderlich machen würden, sind nicht veranlasst.
3.)
Der
Bebauungsplan „Bahnhofstraße“ in der Fassung vom 23.04.2020 wird gemäß
Satzungstext als Satzung beschlossen.