Abstimmung:

Ja: 7, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 13.09.2018 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“ Utting am Ammersee im Regelverfahren einschließlich der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27.09.2018 ortsüblich bekannt gemacht. 

 

Die 12. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“ erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB) mit der 1. Teiländerung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Utting am Ammersee.

 

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wurde mit der Erarbeitung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans Utting am Ammersee sowie mit der 12. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“ beauftragt.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 02.05.2019 erfolgte der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Satzungsentwurfs der 12. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“ in der Fassung vom 02.05.2019. Der Entwurf (Satzungsentwurf mit Begründung) des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München in der Fassung vom 02.05.2019 sowie der Umweltbericht wurde in der Zeit vom 27.05.2019 bis einschließlich 27.06.2019 öffentlich ausgelegt.

Parallel hierzu führte die Verwaltung die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 27.05.2019 bis einschließlich 27.06.2019 durch.

 

Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB wurden von Herrn Krimbacher vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München ausgewertet und abgewogen.

Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden in der Sitzung am 12.09.2019 abgewogen. Es erfolgte ein Abwägungsbeschluss sowie ein Billigungsbeschluss des Satzungsentwurfs mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 12.09.2019.

 

In der Zeit vom 01.10.2019 bis 04.11.2019 wurde der Satzungsentwurf, Begründung und der Umweltbericht mit Stand 12.09.2019 öffentlich ausgelegt und parallel hierzu führte die Verwaltung die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 01.10.2019 bis 04.11.2019 durch. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden in der Sitzung am 16.01.2020 abgewogen. Es erfolgte ein Abwägungsbeschluss sowie ein Billigungsbeschluss des Satzungsentwurfs mit Begründung und Umweltbericht.

 

Die Bekanntmachung (gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) für die Beteiligung der Öffentlichkeit beinhaltete jedoch keine Angaben, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, (diese dürfen nicht auf die wesentlichen Stellungahmen begrenzt werden).

 

Somit lag ein formeller Verfahrensfehler vor. Dieser konnte nur geheilt werden, durch eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der öffentlichen Bekanntmachung. Hier wurden nun neben dem Hinweis zur Öffentlichen Auslegung und Einsichtnahme des Satzungsentwurfs mit Begründung und Umweltbericht auch in der Bekanntmachung aufgelistet, welche wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen bzw. in unserem Fall, welche umweltbezogener Informationen aus dem Umweltbericht vorliegen.  

 

Der Satzungsbeschluss, welcher am 16.01.2020 gefasst wurde war somit nicht ordnungsgemäß.

 

Im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die in der Zeit von 09.03.2020 bis 14.04.2020 stattfand, sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

 


Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf samt Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 16.01.2020 als Satzung.