Abstimmung:

Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Wie in den vergangenen Jahren soll auch im Jahr 2020 ein Stück auf der Seebühne aufgeführt werden. Für dieses Jahr ist das Stück „Das Dschungelbuch“ nach Rudyard Kipling, geplant.

Hinweis auf Änderungen gegenüber letztem Jahr: Einbauten in den See.

 

Die Zuschauertribüne ist mit 340 Sitzplätze in geknickter Form ausgerichtet. Die Tribüne hat eine Gesamtfläche von ca. 30 m x 10 m und ist 4 m (alles wie im Jahr 2019) hoch. An der Rückseite wird die Schallschutzwand angebracht.

 

Plattform im See, mit einer Fläche von ca. 14 m x 8 m, an der südlichen Seite mit einem Steg, der vom Uferweg zur Plattform hinausführt. Die Konstruktion ist aus Bretterböden die auf Holzpfählen gelagert sind. (Plattform 2019 Fläche 6 m x 6 m, rechts und links mit zwei Stegen)

 

Wie in den vergangen Jahren sollen im Summer-Park zwei rechteckige Zelte (18 m x 8 m Giebelhöhe 3,50 m bzw. 6 m x 3 m) nördlich von der Tribüne und eines südlich davon, (6 m x 3 m) sowie eine Beleuchtungsanlage in Form zweier Traversen (8 m breit und 5 m hoch), drei Buden und drei Wägen aufgebaut werden. Außerdem sollen Schneezäune in der Wiese zur Sperrung des Geländes für die Dauer der Aufführungen aufgestellt werden.

 

Die Uferpromenade ist durch die Tribüne blockiert, der Verkehr kann aber hinter der Tribüne vorbeigeleitet werden.

 

Es wird eine Standzeit von Freitag, den 26.06.2020 bis Freitag, den 14.08.2020 beantragt. Die Vorführungen werden bis 22:30 Uhr beendet sein. Lautsprecher werden nicht verwendet. Es wird beantragt, die Nachtzeit in Anlehnung an 6.4 der TA Lärm auf 23.00 Uhr hinauszuschieben.

 

Es wird beantragt, Strom, Wasser- und Abwasseranschlüsse der Gemeinde zu benutzen. Zudem wird beantragt, die Wiese unterhalb vom Rathaus als Parkplatz an den Spiel- und Probetagen von 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr zu benutzen.

 

Zudem werden folgende zwei Anträge gestellt:

Fahrerlaubnis:

Antrag, den Summerpark befahren zu dürfen zum Aufbau ab 26.06.2020 bis 12.07.2020.

Zu den Proben und Vorstellungen 13.07.2020 bis 08.08.2020 und zum Abbau 10. bis 14.08.2020.

 

Ortstafeln:

Antrag, die Tafeln an den Ortseingängen von Utting für die Dauer vom 01.07.2020 bis 10.08.2020 jeweils mit einem Schild belegen zu dürfen.

 

Im Übrigen wird auf den der Sitzungseinladung beigefügten Antrag mit Lageplan verwiesen.

 

Die Errichtung der Anlage am und im Gewässer bedürfen der Genehmigung nach Art. 20 Abs. 1 BayWG i.V.m. § 36 WHG, welches das Landratsamt Landsberg erteilen muss.

Zudem ist die Errichtung der Tribüne und der Zelte als sog. Fliegende Bauten zu betrachten, welche vor dem erstmaligen Aufstelle eine Ausführungsgenehmigung gemäß Art. 72 BayBO benötigen, diese erteilt ebenfalls das Landratsamt Landsberg.

 

Die Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung nach Art. 19 LStVG wird bei der Gemeinde Utting nach Zustimmung im Gemeinderat durch den Vorsitzenden gestellt. Zudem wird bei der Gemeinde ein Antrag auf vorübergehenden Gastwirtschaftsbetrieb mit Ausschank gestellt (hier Geschäft der laufenden Verwaltung).

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.

 

 


Beschluss:

 

Dem Antrag auf Genehmigung der Seebühne 2020 wird zugestimmt.

 

Dem Antrag zum befahren des Summerparks zum Aufbau, zu den Proben und zum Abbau wird zugestimmt.

 

Dem Antrag der Beschilderung der Orttafeln vom 01.07.2020 bis 10.08.2020 wird zugestimmt.