Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich von Utting - Holzhausen, so dass sich die Zulässigkeit nach § 34 Baugesetzbuch -BauGB- richtet. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (§34 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Den Maßstab hierzu bildet die vorhandene Bebauung. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich der Satzung über örtliche Bauvorschriften.

 

Das Grundstück mit einer Fläche von 1929 m² ist derzeit mit einem Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten bebaut. Die derzeit unterschiedlich großen Baukörper der beiden Wohneinheiten sollen nun durch einen Anbau auf der Südseite des Gebäudes ergänzt werden. Hierbei soll die sich derzeit unterordnende Wohneinheit einen zum Haupthaus profilgleichen Anbau erhalten. Der Anbau soll mit den Grundmaßen von 9,49 m x 3,64 m errichtet werden. Die Firsthöhe wird künftig wie das Haupthaus durchgängig 10,75 Meter (ab Bodenplatte Keller) betragen. Auf der Nordseite des Gebäudes soll auf dem momentanen Hauptgebäude eine Dachgaube errichtet werden, die Dachgaube wird mit einer Länge von 5,04 m, einer Höhe von 1,26 m sowie einer Schleppdachlänge von 3,28 m dargestellt.

 

Durch die Hanglage auf der Südseite erscheint der Anbau durch die profilgleiche Ausführung sehr

mächtig, dennoch kann festgestellt werden, dass sich das Gebäude hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zum Vorhaben wird erteilt.