Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Strombündelausschreibung haben wir in der Gemeinderatssitzung vom 25.07.2019 auch über den Konzessionsvertrag mit der Bayernwerk Netz GmbH informiert.

Auf Tagesordnungspunkt 11 der öffentlichen Gemeinderatssitzung wird verwiesen.

 

Nach § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) müssen die Wegenutzungsrechte zur Leitungsgebundenen Energieversorgung in einem vergabeähnlichen Verfahren spätestens alle 20 Jahre neu vergaben werden.

 

Der Konzessionsvertrag zum Elektrizitätsversorgungsnetz zwischen der Bayernwerk Netz GmbH und der Gemeinde Utting am Ammersee endet zum 20.06.2022.

Gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) muss die Gemeinde das Ende von Konzessionsverträgen mindestens zwei Jahre vor deren Ablauf bekannt geben, damit sich interessierte Unternehmen bewerben können.

Es wurde der Beschluss gefasst, dass die Verwaltung beauftragt wird, das Ende des Konzessionsvertrages zeitnah öffentlich bekannt zu geben gemäß § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG.

 

Die Verwaltung hat die Bekanntmachung über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung im Gebiet der Gemeinde Utting am Ammersee gemäß § 46 Abs. 2 Satz 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in der Zeit von 21.09.2019 bis 03.01.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht und somit öffentlich bekannt gegeben.

 

In dieser Zeit hat nur die Bayernwerke Netz GmbH als Konzessionär ihr Interessen bekundet. Somit müssen wir keine Auswahlentscheidung treffen. Bürgermeister Lutzenberger sollte beauftragt werden, den Konzessionsvertrag mit dem einzigen Bewerber, der Bayernwerk Netz GmbH abzuschließen.

Aus Transparenzgründen sollte nach Unterzeichnung des Vertrages und somit nach den Neuabschluss dies öffentlich bekannt gemacht werden (Amtstafeln der Gemeinde Utting).  

 

Der Finanzausschuss sowie der Bau- und Umweltausschuss haben vorberaten und empfehlen einheitlich den nachstehenden Beschlussvorschlag.

 

 

 


Beschluss:

 

Bürgermeister Lutzenberger wird bevollmächtigt, den Konzessionsvertrag mit der Bayernwerk Netz GmbH abzuschließen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt im Anschluss den Neuabschluss des Konzessionsvertrages für die Stromversorgung im Gebiet der Gemeinde Utting am Ammersee ortsüblich bekannt zu machen.