Sachverhalt:
Das Grundstück Fl.Nr. 63, Gemarkung Utting am Ammersee, Schondorfer
Straße 2 liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen vorhabenbezogenen
Bebauungsplans „VR-Bank“.
Der Stromanbieter benötigt einen Standort für ein neuem
Ortsnetz-Trafostation. Die VR-Bank hat sich damit einverstanden erklärt, dass
die Trafostation auf dem Grundstück Fl.Nr. 63 errichtet werden könnte, dies
wird durch eine persönlich beschränkte Dienstbarkeit gesichert. Das Flurstück
verbleibt weiterhin im Besitz der VR-Bank.
Die Trafostation dient nicht der VR-Bank, sondern der Verbesserung der
Stromversorgung in Utting am Ammersee.
Das Grundstück Fl.Nr. 63 liegt im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans „VR-Bank“. Hier ist bisher kein Standort für eine Trafostation
eingeplant. Die Trafostation hat eine Grundfläche von 5,06 m² (2.93m x 1.73m)
bei einer Höhe von 1.80m (=9,10 m³ umbauter Raum). Sie soll unterhalb des
Parkdecks neben der Ausfahrt errichtet werden. Der konkrete Standort ist dem
beigefügten Plan zu entnehmen. Derzeit ist im vorhabenbezogenen Bebauungsplan hier
Grünfläche eingezeichnet.
Das Sichtdreiecke der Ausfahrt vom Parkdeck wird lt. dem Stromanbieter
nicht eingeschränkt.
Der Verteilkasten
(KV) der jetzt am Rand des Gehweges steht, wird aufgelöst und in die neue
Trafostation integriert, dadurch wird die Sicht der TG-Ausfahrt verbessert.
Die Errichtung
des Trafohäuschens wäre grundsätzlich verfahrensfrei nach Art. 57 Abs. 1 Nummer
1 Buchstabe a) Bayerischen Bauordnung-BayBO. Da die Trafostation jedoch auf
einer lt. Vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzten Grünfläche errichtet
werden soll, wird eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplans „VR-Bank“ beantragt.
Der Bau- und
Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich, dass dem Antrag auf
isolierter Befreiung von der Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan
zugestimmt werden sollte.
Der Gemeinderat
diskutiert ausführlich über den ortsbildprägenden Standort und die Möglichkeit
eines anderen Standortes. 1. Bürgermeister Lutzenberger weist immer wieder
darauf hin, dass die Bayernwerke den Strom für den oberen Teil des Ortes
benötigen, insbesondere auch vorausschauend auf das gemeindliche Bauvorhaben
Schmucker gesehen. Die Bayernwerke haben mögliche Standorte geprüft und kommen
im Ergebnis auf den bei der VR-Bank. Der Gemeinderat prävariert, den Antrag
zunächst zurückzustellen und mit Bayernwerke und VR-Bank über mögliche
alternative Standorte zu verhandeln.
Beschluss:
Der Antrag wird zurückgestellt. 1. Bürgermeister Lutzenberger wird beauftragt mit den Bayernwerken sowie der VR-Bank mögliche alternative Standorte zu diskutieren.