Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Grundstück Fl.Nr. 63, Gemarkung Utting am Ammersee, Schondorfer Straße 2 liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans „VR-Bank“.

 

Der Stromanbieter benötigt einen Standort für ein neuem Ortsnetz-Trafostation. Die VR-Bank hat sich damit einverstanden erklärt, dass die Trafostation auf dem Grundstück Fl.Nr. 63 errichtet werden könnte, dies wird durch eine persönlich beschränkte Dienstbarkeit gesichert. Das Flurstück verbleibt weiterhin im Besitz der VR-Bank.  Die Trafostation dient nicht der VR-Bank, sondern der Verbesserung der Stromversorgung in Utting am Ammersee.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 63 liegt im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „VR-Bank“. Hier ist bisher kein Standort für eine Trafostation eingeplant. Die Trafostation hat eine Grundfläche von 5,06 m² (2.93m x 1.73m) bei einer Höhe von 1.80m (=9,10 m³ umbauter Raum). Sie soll unterhalb des Parkdecks neben der Ausfahrt errichtet werden. Der konkrete Standort ist dem beigefügten Plan zu entnehmen. Derzeit ist im vorhabenbezogenen Bebauungsplan hier Grünfläche eingezeichnet.

 

Das Sichtdreiecke der Ausfahrt vom Parkdeck wird lt. dem Stromanbieter nicht eingeschränkt.

Der Verteilkasten (KV) der jetzt am Rand des Gehweges steht, wird aufgelöst und in die neue Trafostation integriert, dadurch wird die Sicht der TG-Ausfahrt verbessert.

 

Die Errichtung des Trafohäuschens wäre grundsätzlich verfahrensfrei nach Art. 57 Abs. 1 Nummer 1 Buchstabe a) Bayerischen Bauordnung-BayBO. Da die Trafostation jedoch auf einer lt. Vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzten Grünfläche errichtet werden soll, wird eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „VR-Bank“ beantragt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich, dass dem Antrag auf isolierter Befreiung von der Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan zugestimmt werden sollte.

 

Der Gemeinderat diskutiert ausführlich über den ortsbildprägenden Standort und die Möglichkeit eines anderen Standortes. 1. Bürgermeister Lutzenberger weist immer wieder darauf hin, dass die Bayernwerke den Strom für den oberen Teil des Ortes benötigen, insbesondere auch vorausschauend auf das gemeindliche Bauvorhaben Schmucker gesehen. Die Bayernwerke haben mögliche Standorte geprüft und kommen im Ergebnis auf den bei der VR-Bank. Der Gemeinderat prävariert, den Antrag zunächst zurückzustellen und mit Bayernwerke und VR-Bank über mögliche alternative Standorte zu verhandeln.

 


Beschluss:

 

Der Antrag wird zurückgestellt. 1. Bürgermeister Lutzenberger wird beauftragt mit den Bayernwerken sowie der VR-Bank mögliche alternative Standorte zu diskutieren.