Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Grundstück Fl.Nr. 2546/1, Gemarkung Utting, Dyckerhoffstraße 25 liegt im Geltungsbereich des rechtkräftigen Bebauungsplans „Utting-Süd“.

 

Punkt 4.1 des Bebauungsplans legt fest, dass Garagen mit ihrer Einfahrtsseite mind. 5 m von der Straßenbegrenzungslinie entfernt sein müssen.

Punkt 4.2 legt fest, dass Garagen in gleicher Gestaltung wie die Hauptgebäude mit Satteldach auszuführen sind. Die Traufhöhe an der Grundstücksgrenze darf 2,50 m nicht überschreiten.

Punkt 4.3 weist noch darauf hin, dass Garagen generell mit 3 m Grenzabstand an der Grundstücksgrenze zu errichten sind.

 

Der Bebauungsplan „Utting-Süd“ ist aus den 80ger Jahren. Hier wurden Carports noch nicht mit aufgenommen. § 1 Satz 3 GaStellV definiert, dass Stellplätze mit Schutzdächern (Carports) als offene Garagen gelten. Nach § 2 GaStellV muss die Länge der Zu- und Abfahrt zwischen Garage und öffentlicher Straße, bzw. öffentlichem Verkehrsraum mindestens 3 m betragen.

 

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 2546/1 soll zu dem bestehenden Wohnhaus und der Doppelgarage (Standort im Norden des Grundstücks) im Süden, direkt an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Verkehrsraum ein Carport errichtet werden. 

Der Caport soll mit einer Breite von 5,4 m und einer Länge von 5,4 m errichtet werden. Es ist mit einem Pultdach mit einer Höhe von 2,40 m – 3,40 m und einer Dachneigung von 10 Grad geplant.

Grundsätzlich wäre die Errichtung von Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer Fläche bis zu 50 m² verfahrensfrei gemäß Art. 57 Bayerische Bauordnung – BayBO.

Wie vorangehend erläutert, setzt Punkt 4.1 des Bebauungsplans eine Abstandsregelung von mind. 5 m zum öffentlichen Verkehrsraum fest. § 2 GaStellV reduziert dies schon auf 3 m. Die Bauherren können aber auch die 3 m nicht einhalten, sondern würden den Carport fast unmittelbar an der öffentlichen Straße errichten müssen.

 

Daher wird ein Antrag auf isolierte auf Befreiung von Punkt 4.1, 4.2 des Bebauungsplans „Utting-Süd“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 2546/1 Dyckerhoffstraße 25 gestellt.

In der Umgebung gibt es bereits ähnliche Bebauungen.

 

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich das die Zustimmung zum Antrag auf isolierte Befreiung erteilt werden sollte.

 

 

 


Beschluss:

 

Dem Antrag auf isolierter Befreiung zur Errichtung eines Carports auf der Fl.Nr. 2546/1 wird zugestimmt.