Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 13.09.2018 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“ Gemarkung Utting, im Regelverfahren beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27.09.2018 ortsüblich bekannt gemacht.

Die 12. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“ erfolgte im sogenannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB) mit der 1. Teiländerung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Utting am Ammersee.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 02.05.2019 erfolgte der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Satzungsentwurfs der 12. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände“ in der Fassung vom 02.05.2019 mit Begründung und Umweltbericht. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit erfolgt im Zeitraum vom 27.05.2019 bis einschließlich 27.06.2019.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden in der Sitzung am 12.09.2019 abgewogen. Es erfolgte ein Abwägungsbeschluss sowie ein Billigungsbeschluss des Satzungsentwurfs mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 12.09.2019. In der Zeit vom 01.10.2019 bis einschließlich 04.11.2019 wurde der Satzungsentwurf, Begründung und der Umweltbericht mit Stand 12.09.2019 öffentlich ausgelegt.

Parallel hierzu führte die Verwaltung die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 01.10.2019 bis 04.11.2019 durch.

 

Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB wurden von Herrn Schaser vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München ausgewertet und abgewogen.

 

Es gingen von folgenden Stellen Stellungnahmen ein:

-  Kreisbrandinspektion Landsberg am Lech:                                        Hinweis

-  Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde       Mit Anregungen

-  Eisenbahnbundesamt                                                                         Hinweis

-  Wasserwirtschaftsamt Weilheim                                                        Mit Anregungen

-  Bayernwerk Netz GmbH                                                                    Hinweis

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Sämtlichen Abwägungs- und Beschlussvorlagen wurde mit 14 : 0 Stimmen gefolgt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.

 


Beschluss:

 

1.   Der Gemeinderat macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlagen zu Eigen.

 

2.   Der Gemeinderat billigt den entsprechend der Beschlüsse geänderten Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 16.01.2020.

Die vom Gemeinderat getroffenen Beschlüsse zur Änderung/Ergänzung des Bebauungsplanes betreffen keine Inhalte, die zu einer erneuten Auslegung führen.

3.   Der Gemeinderat beschließt den gemäß den Abwägungsbeschlüssen geänderten Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 16.01.2020 als Satzung.