Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Als Grundlage für die Städtebauförderung finden die Vorschriften gemäß §§ 136 ff. BauGB Anwendung.

 

Hierzu wurde gemäß § 141 BauGB vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets, in der Gemeinderatssitzung vom 04.07.2019 der Einleitungsbeschluss zur Durchführung vorbereitenden Untersuchungen zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes i.v.m. dem Beschluss vom 23.05.2019 gefasst. Dieser Beschluss wurde ortsüblich bekannt gemacht.

 

Zudem wurde am 04.07.2019 der Gemeinderatsbeschluss gefasst, dass die Verwaltung beauftragt wird, einen Planer zu suchen, der die Gemeinde im Prozess der vorbereitenden Untersuchungen, der förmlichen Festlegung vom Sanierungsgebiet sowie der Erstellung einer Sanierungssatzung begleitet (§ 157 BauGB).

 

Die Kosten für die vorbereitenden Untersuchungen und das Honorar sind im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms förderfähig und können nach Einreichung des Zuwendungsantrages durch die Regierung von Oberbayern mit einen Fördersatz i.H.v. bis zu max. 60 % aus dem Bund-Länder-Förderprogram VI gefördert werden.

 

Es erfolgte eine entsprechende nationale Ausschreibung (freihändige Vergabe). Hierzu wurden vier Büros angefragt und um Abgabe eines Angebotes bis 26.09.2019 um 12:00 Uhr gebeten.

Bis zum Fristende ging kein Angebot bei der Gemeinde Utting ein.

Im Anschluss erfolgte eine erneute Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes für die oben beschriebenen Leistungen an zwei Firmen.

Hierbei gingen zwei Angebote ein.

 

Die Auftragserteilung erfolgt an das wirtschaftlichste Angebot: OPLA, Bürogemeinschaft für Ortsplanung und Stadtentwicklung, Augsburg.

 

Der Finanzausschuss sowie der Bau- und Umweltausschuss haben vorberaten und empfehlen einheitlich nachstehenden Beschlussvorschlag.


Beschluss:

 

Für die Betreuung im Rahmen der Städtebauförderung, hier Festlegung des Sanierungsgebietes und Erstellung einer Sanierungssatzung soll das Büro OPLA aus Augsburg beauftragt werden.