Abstimmung:

Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Jahresrechnung 2018 wurde gemäß Art. 102 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Gemeinderatssitzung vom 04.07.2019 dem Gemeinderat vorgelegt und anschließend festgestellt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am Montag den 09.12.2019 sowie am Montag den 13.01.2020 die Jahresrechnung 2018 geprüft. Der zweite Prüfungstag war notwendig, da zum Zeitpunkt des ersten Prüfungstages der Verwaltung für einen Prüfungspunkt, der nicht die gemeindliche Buchführung betrifft, sondern einen Zuschussempfänger, nicht alle Unterlagen vorlagen.

Bei der Prüfung der Jahresrechnung 2018 ergaben sich keine wesentlichen Beanstandungen oder Unstimmigkeiten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschussvorsitzende Herr Alexander Noll erläutert kurz den Prüfungsablauf der örtlichen Rechnungsprüfung 2018.

 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung (Art. 103 GO) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Gemeinderat alsbald, jedoch bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.

 

Der Finanzausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.


Beschluss:  ( ohne 1. Bürgermeister Lutzenberger)

Der Gemeinderat hat das Ergebnis der Jahresrechnung 2018 festgestellt und sich mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im Jahr 2018 einverstanden erklärt.

 

Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung erteilt der Gemeinderat nach Art. 102 Abs. 3 GO für die Jahresrechnung 2018 die Entlastung.