Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

 Sachverhalt:

 

Es wird ein Antrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle auf der Fl. Nr. 1118, Gemarkung Utting, Landsberger Straße 2 gestellt. Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich von Utting. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich nach

§ 35 Abs.1 Nr.1 BauGB. Demnach sind Bauvorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einem untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

 

Das Grundstück mit einer Fläche von 15576 m² ist derzeit mit einem Wohnhaus und drei landwirtschaftlich genutzten Gebäuden bebaut. Die nun beantragte Maschinen- und Lagerhalle soll mit einer Grundfläche von 30 x 12 Metern errichtet werden, das Vordach misst weitere 3 Meter. Die Wandhöhe wird mit 5,51 Metern, die Firsthöhe 7,39 Metern angegeben. Die Unterordnung der Gebäude im Verhältnis zur Betriebsfläche ist gegeben. Das Grundstück ist voll erschlossen, von einer landwirtschaftlichen Nutzung ist auszugehen, der Nachweis zur Nutzung (Privilegierung) ist der Bauaufsichtsbehörde durch den Antragsteller vorzulegen.

 

Dem Antrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle sollte zugestimmt werden.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.