Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Gemeinderatssitzung am 15.11.2018 stellt Herr Dr. Pilz die Ergebnisse der Grundlagenermittlung (Bestandsaufnahme, Lph 1) sowie eine mögliche Vorplanung zur Schaffung einer weiteren Kinderkrippe mit einer Kostenschätzung für das Haus für Kinder „Zur Ludwigshöhe“ vor.

 

Die Gemeinde Utting hatte Herrn Dr. Pilz mit einem Pauschalhonorar für die Leistungsphase 1 und 2 sowie 5% aus 3 beauftragt. Eine Vergütung ohne Pauschalhonorar für die Leistungsphasen 1,2 und 5% 3 ist nur schwierig möglich, da sich die Sätze der HOAI an den sog. anrechenbaren Kosten ermitteln. Diese anrechenbaren Kosten ermittelt man aber erst in der Lph 3.

 

Nach Rücksprache mit der Regierung von Oberbayern wird voraussichtlich die Errichtung der Kinderkrippe förderfähig nach dem 4. Förderprogramm (4. Sonderinvestionsprogramm) Kinderbetreuungsfinanzierung. Die energetische Sanierung im Bereich des Kindergartens wird ggf. nach Art. 10 FAG gefördert (bis zu 50 % der förderfähigen Kosten).

 

Da aufgrund der Kostenschätzung von Herrn Pilz von Planerkosten in Höhe von ca. 221.000,00 € (Neuer Schwellwert ab 2020, 214.000,00 €), ausgegangen wurde, erfolgte eine europaweite Ausschreibung. Hier wurde die Gemeinde durch Hitzler Ingenieure, München unterstützt. Es gingen keine Angebote in der Frist ein, daraufhin wurde das VgV-Verfahren aufgehoben.

 

Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb möglich, wenn in einem offenen oder nicht offenen Verfahren keine Angebote abgegeben wurden. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb wurden durch Hitzler-Ingenieure nach Rücksprache mit der Gemeinde Utting dann 6 Unternehmen angeschrieben. Hierzu gingen zwei Angebote ein. Am 21.11.2019 stellten sich beide Unternehmen in einem sog. Vergabegespräch vor. Hierbei stellten die Unternehmen u.a. Referenzprojekte und das Projekteteam vor. Zudem wurden Rückfragen beantwortet und es wurde nochmals über das Honorar gesprochen. Im Anschluss hatten nun die Bieter die Möglichkeit ihr Angebot nachzubessern und ein Schlussangebot abzugeben.

 

Hierzu ist noch informativ mitzuteilen, dass beide Anbieter im Gespräch geäußert haben, das mit den bisher vorliegenden Grundlagen nicht bei Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung) begonnen werden kann. Beide beanstandeten die unzureichende Vorplanung mit Kostenschätzung. Dies konnten die Unternehmen beide verständlich begründen. Daher würden wir nun die Leistungsphasen 2 bis 9 vergeben.

 

Unter Berücksichtigung der Auswertung des Vergabegesprächs und des abschließenden Honorarangebotes wird empfohlen, das Architekturbüro Spengler mit den Leistungsphasen 2 bis 9 zu beauftragen.

 

Der Finanz- sowie der Bau- und Umweltausschuss haben vorberaten und empfehlen einheitlich, nachfolgenden Beschlussvorschlag.

 


Beschluss:

 

Für die Sanierung des Hauses für Kinder „Zur Ludwigshöhe“ und die Errichtung einer zusätzlichen Kinderkrippe wird das Architekturbüro Spengler mit den Leistungsphasen 2 bis 9 beauftragt.