Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat Eching am Ammersee hat in seiner Sitzung am 23.03.2018 die Durchführung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan „Greifenberger Straße“ beschlossen und in gleicher Sitzung den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München mit dessen Ausarbeitung beauftragt.

In der Sitzung des Gemeinderates am 26.10.2018 wurde der am 26.10.2018 erstellte Entwurf für Bebauungsplan „Greifenberger Straße“ gebilligt und anschließend öffentlich ausgelegt.

 

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Einbeziehung von Außenbereichsflächen zum Zwecke von Wohnnutzungen, die Anwendung des beschleunigten Aufstellungsverfahrens nach § 13b BauGB ist möglich. Die zulässige Grundfläche nach § 19 Abs. 2 BauNVO liegt deutlich unter dem Schwellenwert von 10.000 m². Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten somit im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 6 als vor der planerischen Entscheidung erfolgt, beziehungsweise zulässig. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ein Umweltbericht nach § 2a BauGB, die Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) und eine zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB sind nicht erforderlich. Maßnahmen zum Monitoring, d.h. Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen werden nicht festgesetzt.

 

Im Auftrag der Gemeinde Eching bitten wir im Zuge der erneuten Beteiligung der betroffenen Behörden gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu den vorgelegten Unterlagen vom

 

22.11.2019 bis 23.12.2019.

 

Zusätzlich sind die Planunterlagen während der o. g. Auslegungsfrist im Internet unter dem

folgenden Link: http://www.eching.info/aktuell/bauleitplanung/ einsehbar.

 

Zur fachlichen Erörterung und zur Entgegennahme von Anregungen steht Ihnen auch die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee – Rathaus Schondorf, Bauamt -Untergeschoss- sowie im Rathaus Eching, Am Anger 1 während der allgemeinen Öffnungszeiten (Rathaus Schondorf: Mo - Do 7. 30 12.30 Uhr, Fr 7.30 - 12.00 Uhr, Do zusätzlich 14.00 - 17.30 Uhr; Rathaus Eching: Mo 8.00 - 10.00 Uhr, Do 17.30 _19.00 Uhr) zur Verfügung.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.


Beschluss:

 

Es erfolgt keine Äußerung.