Sachverhalt:
Der Gemeinderat
Eching am Ammersee hat in seiner Sitzung am 23.03.2018 die Durchführung des
Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan „Greifenberger Straße“ beschlossen
und in gleicher Sitzung den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München mit
dessen Ausarbeitung beauftragt.
In der Sitzung des
Gemeinderates am 26.10.2018 wurde der am 26.10.2018 erstellte Entwurf für
Bebauungsplan „Greifenberger Straße“ gebilligt und anschließend öffentlich
ausgelegt.
Bei dem Vorhaben
handelt es sich um eine Einbeziehung von Außenbereichsflächen zum Zwecke von
Wohnnutzungen, die Anwendung des beschleunigten Aufstellungsverfahrens nach §
13b BauGB ist möglich. Die zulässige Grundfläche nach § 19 Abs. 2 BauNVO liegt
deutlich unter dem Schwellenwert von 10.000 m². Eingriffe, die aufgrund der
Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten somit im Sinne des § 1
a Abs. 3 Satz 6 als vor der planerischen Entscheidung erfolgt, beziehungsweise
zulässig. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ein Umweltbericht nach § 2a
BauGB, die Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§
3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) und eine zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4
BauGB sind nicht erforderlich. Maßnahmen zum Monitoring, d.h. Maßnahmen zur
Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen werden nicht festgesetzt.
Im Auftrag der
Gemeinde Eching bitten wir im Zuge der erneuten Beteiligung der betroffenen
Behörden gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu den
vorgelegten Unterlagen vom
22.11.2019 bis
23.12.2019.
Zusätzlich sind die
Planunterlagen während der o. g. Auslegungsfrist im Internet unter dem
folgenden Link: http://www.eching.info/aktuell/bauleitplanung/ einsehbar.
Zur fachlichen
Erörterung und zur Entgegennahme von Anregungen steht Ihnen auch die
Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee – Rathaus Schondorf,
Bauamt -Untergeschoss- sowie im Rathaus Eching, Am Anger 1 während der
allgemeinen Öffnungszeiten (Rathaus Schondorf: Mo - Do 7. 30 12.30 Uhr, Fr 7.30
- 12.00 Uhr, Do zusätzlich 14.00 - 17.30 Uhr; Rathaus Eching: Mo 8.00 - 10.00
Uhr, Do 17.30 _19.00 Uhr) zur Verfügung.
Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschlussvorschlag.
Beschluss:
Es erfolgt keine Äußerung.