Abstimmung:

Ja: 0, Nein: 16

Sachverhalt:

 

Das Grundstück Fl.Nr. 509/1 liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Am Moosgraben“, hier 15. Änderung. Der Bauherr stellt einen Antrag auf Vorbescheid, da er die Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Wohneinheiten überschreiten möchte. Daher wird ein Antrag auf Vorbescheid auf Neubau eines 6-Familienhauses mit Tiefgarage gestellt.

 

Hierzu formuliert der Bauherr folgenden Antrag/Frage mit Begründung:

„Darf das Grundstück Fl.Nr. 509/1 unter Einbehaltung des Bebauungsplanes (GRZ, Wandhöhe, Dachneigung etc.) mit einem Mehrfamilienhaus bebaut werden?

Der Bebauungsplan schränkt die Anzahl der Wohneinheiten je Haus (zwei WE) ein, nicht jedoch in Bezug auf das Grundstück.

Dies bedeutet, dass viele kleine Einzelhäuser inklusive entsprechender Flächenversiegelung für Zufahrten, Garagen etc. nötig sind, um Wohnraum (für mehrere Familien) zu schaffen.

Daher ist es in unseren Augen sinnvoller, mehreren Wohneinheiten je Haus zuzulassen. Grundsätzlich stellt sich hier natürlich die Frage, warum es erlaubt ist, dass eine Familie in einem verhältnismäßig zu großem Haus (Grundfläche 279 qm) wohnen darf, mehrere Familien jedoch nicht.“

 

Im Bereich Moosgraben und in der Ringstraße befinden sich ausschließlich Doppel- und Einfamilienhäuser. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite (Landsberger Straße) befinden sich Reihenhäuser. Ein Mehrfamilienhaus findet man in diesem Gebiet nicht. Die kommende Bebauung auf dem „Schmuckerareal“ ist als eigenes Geviert zu sehen. Im Bebauungsplan „Am Moosgraben“ gilt, dass nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind und maximal 2 Wohneinheiten.

Bei einer Zustimmung zu einem Neubau eines 6-Familienhauses würde man einen Präzedenzfall für alle Bebauungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Moosgraben“ schaffen.

 

Sollte dem Antrag auf Errichtung eines 6-Familienhauses zugestimmt werden wäre hierfür eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich dem nachstehenden Beschlussvorschlag nicht zuzustimmen.

 

Im Gemeinderat wird verdeutlicht, dass der Bauwerber das Grundstück in Kenntnis des vorhandenen B-Planes erworben hat und das solch eine Bebauung einen Präzedenzfall auslöst, der nicht gewünscht ist.


Anmerkung: Damit abgelehnt.

 

Beschluss:

 

(Positiv Formuliert)

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines 6-Familienwohnhauses und der damit verbundenen Änderung des Bebauungsplanes „Am Moosgraben“ (16. Änderung) wird dem Grunde nach erteilt.